Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Mai 2018. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Am 21.06.2017 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer Auslegung vom 18.09.2017 bis zum 18.10.2017 durchgeführt.
Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 09.03.2017 (gem. § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) am Bauleitplanverfahren beteiligt.
Die im Verfahren vorgebrachten Belange der Beteiligten konnten untereinander und gegeneinander abgewogen und mit Beschluss (17/06/19) der Stadtverordnetenversammlung legitimiert werden. Das Ergebnis wurde den Beteiligten mitgeteilt.
Damit ist folgerichtig der Feststellungsbeschluss über die Satzung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer „Sondergebiet Solarenergienutzung Kostebrau“ zu fassen.
Finanzielle Auswirkungennein
. Anlagen:
Satzung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauchhammer
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