Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplanten Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahmen getätigt werden können:
Sicherungsmaßnahmen Schlossparkgebäude
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium Stand vom 08.11.2018: Es gibt gegenwärtig keinen anderen Sachstand. Die Berichte werden derzeit erarbeitet.
Bericht an das Gremium Stand vom 21.08.2018: Die Gutachten zur Feststellung der Sockelfeuchte, des Zustandes der Holzbauteile und der Fundamente sind beaufragt. Sie sollen bis zum 15.11.2018 vorliegen
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