Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2018/001/VI/M  

 
 
Betreff: Information des Bürgermeisters an die Stadtverordnetenversammlung zur Bekanntmachungspflicht bei auslaufenden Konzessionsverträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Zur Kenntnisnahme
06.06.2018 
16. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   
Hauptausschuss Zur Kenntnisnahme
13.06.2018 
17. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung Zur Kenntnisnahme
20.06.2018 
20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage zur MV 2018/001/VI/M (PDF)

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Der aktuelle Konzessionsvertrag Strom der Stadt Lauchhammer wurde im Jahr 2002 mit der envia Mitteldeutsche Energie AG abgeschlossen und endet am 31.12.2021.

 

Nach § 46 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz müssen die Wegenutzungsrechte zur lei-tungsgebundenen Energieversorgung in einem vergabeähnlichen Verfahren, kurz „Konzes-sionsvergabe“ genannt, spätestens aller 20 Jahre neu vergeben werden.

 

Diese Verfahren und die beim Wechsel des Konzessionsnehmers auftretenden Fragen sind kompliziert.

 

Deswegen sollte bei der Konzessionsvergabe seitens unserer Stadt sehr sorgfältig gearbeitet werden. Wichtig ist, dass die Vorschriften zur Konzessionsvergabe mit dem „Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung“ vom 27. Januar 2017 beachtet werden. Wesentliches Anliegen dieses neu gestalteten Vergabeverfahrens ist es, die Rechtssicherheit bei der Konzessionsvergabe zu erhöhen.

 

Diese Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf Städte und Gemeinden wie Lauchhammer, bei denen Konzessionsverträge demnächst auslaufen. Da Städte und Ge-meinden diese Verfahren in der Regel nur alle 20 Jahre durchführen, gehören sie nicht zum kommunalen Alltag. Es liegt also wenig Know-how über das Verfahren als Ganzes, insbe-sondere aber über die rechtssichere Gestaltung der einzelnen Verfahrensschritte vor.

 

Unser Ziel ist es, die Vergabe ohne inhaltliche oder Verfahrensfehler unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu realisieren und der Stadt Lauchhammer maximale Konzes-sionseinnahmen und sonstige zulässige Nebenleistungen für die nächsten 20 Jahre zu

sichern.

 

Um einen Wettbewerb um die Konzession zu ermöglichen, ist die Stadt Lauchhammer verpflichtet, das Ende des Konzessionsvertrages durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

Im Rahmen der Veröffentlichung im Bundesanzeiger nach § 46 Absatz 3 EnWG sind die folgenden Punkte von uns zu beachten:

 

Publikationsorgan ist der Bundesanzeiger, den es heute nur noch in der elektroni-schen Version gibt.

 

Zeitpunkt:
Die Bekanntmachung muss spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Konzessions-vertrages, also Ende 2019 erfolgen. Sollten sich jedoch mehrere Interessenten um das Verteilnetz bewerben oder sollte ein Wechsel des Konzessionsnehmers erfolgen, dann übersteigt die Dauer des Verfahrens nicht selten das Ablaufdatum des Konzessionsvertrages. Wir schlagen daher vor, unsere Bekanntmachung im Bundes-anzeiger unverzüglich zu veröffentlichen.

 

Inhalt:
Welchen Inhalt die Bekanntmachung haben muss oder sollte, ist im Energie-wirtschaftsgesetz nur zum Teil geregelt. Empfohlen wird insbesondere folgender In-halt:              - Enddatum des aktuellen Konzessionsvertrages: 31.12.2021

- Name des aktuellen Konzessionsnehmers: envia Mitteldeutsche Energie AG                               mit Sitz in Chemnitz

- Bezeichnung des Konzessionsgebietes: Stadt Lauchhammer mit allen                               Ortsteilen

- Art des Energieversorgungsnetzes: Strom

- Vorstellung der Stadt bezüglich der Laufzeit des neuen Vertrages: ab                               01.01.2022 mit einer Laufzeit von 20 Jahren

- Aufforderung: das Interesse an der Nutzung der öffentlichen Verkehrswege                               zu bekunden

- Fristsetzung zur Interessenbekundung: die Frist drei Kalendermonate ab                               Veröffentlichung darf nicht unterschritten werden

- Angaben zur Form der Interessenbekundung: Schriftform

- ausdrücklicher Hinweis: Daten bezüglich der technischen und                               wirtschaftlichen Situation des Energieversorgungsnetzes stellt die Stadt zur                               Verfügung

 

Hinweis:
da es sich um vertrauliche Daten des aktuellen Konzessionsnehmers handelt, ist zu deren Einsichtnahme vorab eine Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen

 

Mitteilung von: 
Postanschrift und Ansprechpartner seitens der Stadt, sinnvollerweise auch               E-Mail-Adresse und Telefonnummer (sog. Verfahrensleitende Stelle)

 

Die Stadtverwaltung Lauchhammer hat eine solche Bekanntmachung bereits vorbereitet und wird diese in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlichen.Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten werde ich Sie über das Ergebnis der Bekanntmachung informieren.

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Anlagen

Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur MV 2018/001/VI/M (PDF) (44 KB)