Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Am 25.05.2018 ist die europäische Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten.
Grundlage des Datenschutzrechts ist und bleibt die informationelle Selbstbestimmung jedes Einzelnen.
Mit dem Inkrafttreten der DSGVO wird die Modernisierung des Datenschutzes durch mehrere Grundsätze gewährleistet. Diese Grundsätze sind in Art. 5 der DSGVO festgelegt:
Personenbezogene Daten (pbD) müssen
Die Einhaltung dieser Grundsätze bedeutet für die Verwaltung einen erheblichen Arbeitsaufwand.
Jede neue Datenerhebung ist dem Betroffenen in geeigneter Form mitzuteilen. Hierbei sind u. a. die rechtlichen Grundlagen und die Kontaktdaten, wo die Daten gespeichert sind, aufzuführen. Ein Informationsblatt, welches der Datenerhebung beigefügt wird, trägt diesem Grundsatz Rechnung.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass dies auch für die pbD der Stadtverordneten gilt. Durch die Einverständniserklärung zu Beginn der Legislaturperiode sind die Anforderungen bezüglich des Informationssystems ALLRIS und deren Veröffentlichung auf dem Internetportal der Stadt Lauchhammer erfüllt.
Für den Fall, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Lauchhammer pbD der Stadtverordneten (Namen und Fotos) veröffentlicht werden sollen, wäre zuvor eine Einverständniserklärung von den betreffenden Stadtverordneten einzuholen.
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode wird eine umfassende Einverständniserklärung zur Veröffentlichung und Verarbeitung der pbD vorbereitet.
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