Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“ gemäß § 12 BauGB und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauG.
Der Beschluss Nr. 13/06/21 vom 12.06.2013 zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“ wird aufgehoben.
03.09.2014 - Hauptausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
10.09.2014 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 14/09/35
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)