Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Sachverhalt zu 1.)
Mit der Beschlussvorlage vom 13.05.2013 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchammer die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Die Erörterung der Randbedingungen mit dem Landkreis OSL, dem Lausitzer Wege e.V. und der Stadtverwaltung Lauchhammer führte dazu, dass die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in diesem Fall zielführender ist, da die vorgesehene Nutzung des Gebietes direkt vom Vorhabenträger – dem Lausitzer Wege e.V.“ – ohne Einhaltung der Planzeichenverordnung direkt geplant werden kann.
Das Plangebiet ist Bestandteil des Flurneuordnungsverfahrens „Kleinleipisch“ und soll sich an den neuen Grenzen orientieren.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4,42 ha und umfasst folgende Grundstücke:
Tabelle betroffene Flurstücke alt/neu
zu 2.)
Aus den vorgenannten Gründen ergibt sich, dass der Beschluss Nr. 13/06/21 vom 12.06.2013 zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“ aufgehoben werden muss.
Finanzielle Auswirkungen keine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“
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