Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Günewalder Lauch“ gemäß § 1 Abs. 8 BauGB.
Sachverhalt
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Grünewalder Lauch“, welche mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Lauchhammer in Kraft getreten ist, wurden bereits Änderungen im Sondergebiet 3 (SO 3) vorgenommen, die den weiteren Investitionsvorhaben der Betreiber des Campingplatzes und des Gastronomiebetriebes Rechnung tragen.
Die mit der 3. Änderung in Kraft getretenen Festsetzungen bedürfen einer nochmaligen Änderung, da von den vorgenannten Betreibern bauliche Veränderungen vorgesehen sind, die mit den Festsetzungen der 3. Änderung bauplanungsrechtlich nicht umsetzbar sind.
Die betrifft beispielsweise:
Des Weiteren ist eine Anpassung im Wochenendhausgebiet SO 1 notwendig, um eine Parzelle, die gegenwärtig als Waldfläche ausgewiesen ist, mit einem Ferienhaus bebauen zu können.
An diesen Aufstellungsbeschluss schließt sich das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und der Bürger an.
Finanzielle Auswirkungen keine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Anlage 1: Antrag zur Aufnahme eines Grundstückes in den Geltungsbereich des SO 1 Anlage 2: Plan – Anpassung in Wochenendhausgebiet SO 1
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