Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Lauchhammer vom 11. Mai 2004 aufzuheben.
Sachverhalt:
Seit dem 01.10.2013 war die Stelle der Rechnungsprüferin nicht mehr besetzt.
Gemäß § 101 Absatz 2 BbgKVerf nimmt nunmehr der Landkreis diese Aufgabe wahr.
Insoweit beinhaltet die neue Struktur der Stadtverwaltung keine dem Rechnungsprüfungsamt, der Rechnungsprüferin entsprechende Stelle.
Die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Lauchhammer vom 11. Mai 2004 kann demzufolge aufgehoben werden. Finanzielle Auswirkungen: keine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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