Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse der Stadt Lauchhammer vom 21. April 2005 gemäß Anlage 1.
Sachverhalt
Mit Datum vom 21.07.2014 stellte ein Stadtverordneter beim Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Dr. Heßmer, den begründeten Antrag auf monatliche Auszahlung der zustehenden Aufwandsentschädigung.
Dies gibt so die Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse der Stadt Lauchhammer, beschlossen am 20. April 2005, nicht her.
Da dies aber u. a. vom Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz praktiziert wird (siehe entsprechender Auszug der Satzung in der Anlage) und ansonsten der Antragsteller finanzielle Einbußen hätte, wird die 1. Änderung der Aufwandsentschädigung der Stadt Lauchhammer zur Beschlussfassung vorgelegt.
Insofern ist im § 5 Absatz 1 der nachstehende Satz zu ergänzen: „Auf Antrag kann eine monatliche Zahlung der Aufwandsentschädigung zum Ende eines jeden Kalendermonats gewährt werden.“
Finanzielle Auswirkungen nein
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen
Anlage 1: 1. Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse der Stadt Lauchhammer vom 21. April 2005.
Anlage 2: Auszug aus der Satzung des Kreistages OSL
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