Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2005/020/IV 1.Ä.  

 
 
Betreff: Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse der Stadt Lauchhammer
hier: 1. Änderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
27.08.2014 
1. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Finanzausschuss Vorberatung
28.08.2014 
1. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
01.09.2014 
1. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
03.09.2014 
1. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
10.09.2014 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (14/09/30)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2005/020/IV 1.Ä.
Anlage 2 zur BV 2005/020/IV 1.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse der Stadt Lauchhammer vom 21. April 2005 gemäß Anlage 1.

 


Sachverhalt

 

Mit Datum vom 21.07.2014 stellte ein Stadtverordneter beim Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Dr. Heßmer, den begründeten Antrag auf monatliche Auszahlung der zustehenden Aufwandsentschädigung.

 

Dies gibt so die Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse der Stadt Lauchhammer, beschlossen am 20. April 2005, nicht her.

 

Da dies aber u. a. vom Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz praktiziert wird (siehe entsprechender Auszug der Satzung in der Anlage) und ansonsten der Antragsteller finanzielle Einbußen hätte, wird die 1. Änderung der Aufwandsentschädigung der Stadt Lauchhammer zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Insofern ist im § 5 Absatz 1 der nachstehende Satz zu ergänzen:

„Auf Antrag kann eine monatliche Zahlung der Aufwandsentschädigung zum Ende eines jeden Kalendermonats gewährt werden.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen                            nein

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2014

davon
2015

davon
2016

davon
2017

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

 

Anlage 1:              1. Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse der Stadt Lauchhammer vom 21. April 2005.

 

Anlage 2:              Auszug aus der Satzung des Kreistages OSL

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2005/020/IV 1.Ä. (67 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2005/020/IV 1.Ä. (352 KB)