Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer vom 20.09.2012 gemäß Anlage 1.
Sachverhalt
Vor dem Hintergrund der Neustrukturierung der Stadtverwaltung sind die Mitglieder der Vergabekommission, im § 4 Absatz 2 der Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer geregelt, die Bedienstete der Stadt sind, neu zu bezeichnen. Gleichwohl verfügt die Stadt Lauchhammer nicht mehr über eine interne Rechnungsprüfung (Rechnungsprüferin).
Neben den jeweiligen Vertretern der Fraktionen sollen zukünftig folgende Bedienstete der Stadt: der Stellvertreter des Bürgermeisters, der gleichzeitig Geschäftsbereichsleiter I ist, der Kämmerer, der gleichzeitig Geschäftsbereichsleiter II ist sowie der jeweils zuständige Fachbereichsleiter und bei dessen Verhinderung ein von ihm benannter Vertreter als Mitglieder der Vergabekommission tätig werden.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden in der Synopse nur die ursprünglichen Bestimmungen und deren Änderungen dargestellt. Alle anderen Bestimmungen der Geschäftsordnungsregelung zur Vergabebestimmungen der Stadt Lauchhammer vom 20.09.2012 gelten unverändert weiter.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen
Anlage 1: 1. Änderung der Geschäftsordnungsregelung zu Vergabebestimmungen der Stadt Anlage 2: Synopse
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