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Beschlussempfehlung - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt den Bürgermeister, die 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 06.12. / 19.12.2011 mit der Stadt Senftenberg gemäß Anlage 1 abzuschließen.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt den Bürgermeister ferner, die mit der Stadt Senftenberg getroffene öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 06.12. / 19.12.2011 zur Unterbringung Obdachloser im Obdachlosenhaus Senftenberg auf eine günstigere Variante hin zu prüfen und die bestehende Vereinbarung vorsorglich fristgemäß zum 31.12.2015 zu kündigen.
Beratungsergebnis: X | einstimmig | | mit Mehrheit | | zurückgezogen | 8 | Ja | 0 | Nein | 0 | Enthaltung | X | lt. Beschluss | | abweichend | | abgelehnt | Ausschließung § 22 Bbg KVerf | | Wiedervorlage | |
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