Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2008/016/V 1. Ä.  

 
 
Betreff: Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer
hier: 1. Änderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
03.09.2014 
1. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
10.09.2014 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (14/09/29)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2008/016/V 1. Ä.
Anlage 2 zur BV 2008/016/V 1. Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 04. Dezember 2008 gemäß Anlage 1.


 

 

 

Sachverhalt

 

Die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 04. Dezember 2008 bezieht sich auf § 4 Absatz 5 (§ 4 Rechte und Pflichten der Stadtverordneten) und auf §  5 Absatz 2 Punkt f) (§ 5 Sitzungsablauf).

 

Anfragen der Stadtverordneten an den hauptamtlichen Bürgermeister können ihm sowohl während einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung als auch außerhalb der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung gestellt werden. (§ 4 Absatz 5 Satz 1 der Geschäftsordnung).

 

Um zukünftig eine detailliertere Beantwortung der Fragen der Stadtverordneten durch den hauptamtlichen Bürgermeister in einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gewährleisten zu können, sollten die einzelnen Stadtverordneten ihre entsprechenden Fragen vor der jeweiligen Sitzung dem hauptamtlichen Bürgermeister in schriftlicher Form bis spätestens zum Tag der Sitzung des Hauptausschusses im betreffenden Sitzungslauf übergeben haben.

 

Das Recht, während einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung noch Fragen an den hauptamtliche Bürgermeister zu stellen, wird mit der Änderung der Geschäftsordnung nicht eingeschränkt. Die Beantwortung hat dann gemäß der bisherigen Bestimmung der Geschäftsordnung innerhalb von 10 Tagen durch den hauptamtlichen Bürgermeister schriftlich zu erfolgen.

 

Die ursprüngliche Fassung des § 5 Absatz 2 Punkt f) „ggf. Bericht des hauptamtlichen Bürgermeisters“ wird in „Mitteilungen des hauptamtlichen Bürgermeisters“ geändert.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden in der Synopse nur die ursprünglichen Bestimmungen und deren Änderungen dargestellt. Alle anderen Bestimmungen der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 04. Dezember 2008 bleiben unverändert bestehen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                            keine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2014

davon
2015

davon
2016

davon
2017

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

 

Anlage 1:               1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der
Stadt  Lauchhammer

Anlage 2:                Synopse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2008/016/V 1. Ä. (67 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2008/016/V 1. Ä. (59 KB)