Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2014/018/VI  

 
 
Betreff: Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
03.09.2014 
1. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
10.09.2014 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (14/09/28)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2014/018/VI
Anlage 1 - 3 zur Hauptsatzung
Anlage 2 zur BV 2014/018/VI

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer gemäß Anlage 1.

 


 

 

 

 

Sachverhalt

 

Aufgrund dessen, dass aus dem bisherigen Stadtteil Lauchhammer-Nord künftig (mit Wirksamwerden der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer) ein weiterer Ortsteil gebildet wird, ist im § 1 Absatz 3 der Buchstabe „c) Kleinleipisch“ hinzuzufügen und

§ 1 Absatz 4 Buchstabe d) zu streichen. Aus dem Buchstaben e) des Absatzes 4 wird Buchstabe d).

 

Gleichwohl wird die im § 1 Absatz 5 genannte Anlage 1, die Karte, aus der sich die Abgrenzung der Orts- und Stadtteile ergibt, neu gefasst.

 

Gemäß § 43 Absatz 4 BbgKVerf kann die Stadtverordnetenversammlung Einwohner zu beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse (sachkundige Bürger) berufen. Insoweit wird das Wort „benannt“ im § 9 Absatz 5 durch das Wort „berufen“ ersetzt.

 

Um die Bezeichnung „Bekanntmachungskästen“ (siehe § 13) einheitlich zu verwenden, ist das Wort „Schaukästen“ in § 9 Absatz 9 entsprechend zu ändern.

 

Die Aufzählung der Ortsbeiräte und die Anzahl ihrer Mitglieder im § 10 Absatz 2 wird um den Ortsbeirat Kleinleipisch ergänzt.

 

Im Hinblick darauf, dass sich die Struktur der Stadtverwaltung geändert hat, ist das Wort „Amtsleiter“ im § 12 Absatz 2 2. Anstrich durch das Wort „Geschäftsbereichsleiter“ zu ersetzen.

 

Der § 13 Absatz 7 wird um die Ziffer 3 ergänzt, die die notwendigen Angaben für den Ortsbeirat Kleinleipisch enthält.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden in der Synopse nur die ursprünglichen Regelungen und deren Änderungen dargestellt. Alle anderen Regelungen der Hauptsatzung bleiben unverändert bestehen.


Finanzielle Auswirkungen:                             ja             

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [ x ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

111.1.00.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

542120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2014

davon
2015

davon
2016

davon
2017

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 

 


ca. 4.200,00

 

 

ca. 4.200,00

 

 

ca. 4.200,00
 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

Anlage 1:               Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer

Anlage 2:               Synopse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2014/018/VI (108 KB)    
Anlage 3 2 Anlage 1 - 3 zur Hauptsatzung (438 KB)    
Anlage 2 3 Anlage 2 zur BV 2014/018/VI (18 KB)