Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer gemäß Anlage 1.
Sachverhalt
Aufgrund dessen, dass aus dem bisherigen Stadtteil Lauchhammer-Nord künftig (mit Wirksamwerden der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer) ein weiterer Ortsteil gebildet wird, ist im § 1 Absatz 3 der Buchstabe „c) Kleinleipisch“ hinzuzufügen und § 1 Absatz 4 Buchstabe d) zu streichen. Aus dem Buchstaben e) des Absatzes 4 wird Buchstabe d).
Gleichwohl wird die im § 1 Absatz 5 genannte Anlage 1, die Karte, aus der sich die Abgrenzung der Orts- und Stadtteile ergibt, neu gefasst.
Gemäß § 43 Absatz 4 BbgKVerf kann die Stadtverordnetenversammlung Einwohner zu beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse (sachkundige Bürger) berufen. Insoweit wird das Wort „benannt“ im § 9 Absatz 5 durch das Wort „berufen“ ersetzt.
Um die Bezeichnung „Bekanntmachungskästen“ (siehe § 13) einheitlich zu verwenden, ist das Wort „Schaukästen“ in § 9 Absatz 9 entsprechend zu ändern.
Die Aufzählung der Ortsbeiräte und die Anzahl ihrer Mitglieder im § 10 Absatz 2 wird um den Ortsbeirat Kleinleipisch ergänzt.
Im Hinblick darauf, dass sich die Struktur der Stadtverwaltung geändert hat, ist das Wort „Amtsleiter“ im § 12 Absatz 2 2. Anstrich durch das Wort „Geschäftsbereichsleiter“ zu ersetzen.
Der § 13 Absatz 7 wird um die Ziffer 3 ergänzt, die die notwendigen Angaben für den Ortsbeirat Kleinleipisch enthält.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden in der Synopse nur die ursprünglichen Regelungen und deren Änderungen dargestellt. Alle anderen Regelungen der Hauptsatzung bleiben unverändert bestehen. Finanzielle Auswirkungen: ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Anlage 1: Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer Anlage 2: Synopse
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