Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Kostebrau“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.
05.09.2012 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 7 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
13.09.2012 - Hauptausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
19.09.2012 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 12/09/35
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)