Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt den Bürgermeister, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach §23 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg über den Betrieb eines geeigneten Personenstandsregisterverfahrens und den Betrieb des IT- Fachverfahrens AutiStA im Standesamt zwischen der Stadt Lauchhammer und der Stadt Cottbus abzuschließen.
13.09.2012 - Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
19.09.2012 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 12/09/30
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)