Die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer beschließt:
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Errichtung eines städtischen Kompostplatzes zur Eigenverwertung des im Stadtgebiet anfallenden Laubs fachlich, rechtlich und wirtschaftlich zu prüfen.
- Die Prüfung hat insbesondere folgende Punkte belastbar darzustellen:
a) Grundstücksfrage: Nutzung städtischer Fläche oder Erwerb einer Fremdfläche
einschließlich sämtlicher Erwerbsnebenkosten.
b) Bau-, wasser- und immissionsschutzrechtliche Voraussetzungen.
c) Detaillierte Investitionskostenkalkulation für Befestigung, Entwässerung,
Sickerwasserfassung, technische Ausstattung (Siebtechnik), Planung und
Genehmigung, vorteilhafter Weise mit Vergleichsangeboten.
d) Vollständige Betriebskostenrechnung einschließlich Personal, Maschinen, Wartung und Abschreibung.
e) Realistische Erlös- und Einsparpotenziale durch Kompostverwertung.
f) Fördermöglichkeiten, insbesondere aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Landes Brandenburg.
g) Auswirkungen auf die Gebührenstruktur.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsprüfung zwei Entscheidungsvarianten vorzulegen:
Variante A: Finanzierung der laufenden Kosten im Verhältnis 70 % Stadt / 30 % Gebühren.
Variante B: vollständige Finanzierung aus dem städtischen Haushalt bei Wegfall der gesonderten Laubgebühr.
- Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens zum 01.06.2026 zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.