Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung, der während des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Bebauungsplans BP 2/2022 „Wohngebiet Bertolt-Brecht-Straße“ in den Fassungen vom Dezember 2023, Mai 2024 und September 2025 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungsbericht). Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschloss in ihrer Sitzung am 22.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 2/2022 „Wohngebiet Bertolt-Brecht-Straße“.
Der Bebauungsplan wurde im Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom 24.07.2023 bis einschließlich 24.08.2023 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 19.07.2023.
Im Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf in der Fassung Dezember 2023 gefertigt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom 02.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024. Im Rahmen der Auslegung wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben. Die Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 02.01.2024.
Nach der förmlichen Offenlage war der Planentwurf gemäß Hinweisen der eingegangenen Stellungnahmen zu ändern. Die erneute Auslegung des 2. Entwurfes, Fassung Mai 2024, erfolgte gemäß § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt in der Zeit vom 12.06.2024 bis einschließlich 28.06.2024. Stellungnahmen von den Bürgern wurden nicht abgegeben. Die erneute Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 06.06.2024.
Nach der verkürzten Auslegung des 2. Entwurfes war aufgrund der Stellungnahme der LMBV zum Zauneidechsenersatzhabitat außerhalb des Plangebietes, ein 3. Entwurf zu erstellen. Die erneute Auslegung des 3. Entwurfes, Fassung September 2025, erfolgte gemäß § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt in der Zeit vom 13.10.2025 – 30.10.2025. Stellungnahmen von Bürgern wurden nicht abgegeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist auf der Homepage der Stadt Lauchhammer bekanntgemacht und fristgerecht durchgeführt worden. Die abgegebenen Stellungnahmen sind mit Abwägungsvorschlag in der Anlage „Abwägungsbericht“ dargelegt.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein
Alle Beträge in EUR Anlagen - Abwägungsbericht
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