Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt:
• keine weiteren Schritte zur Einleitung oder Vorbereitung von Bauleitplanverfahren für Photovoltaik Freiflächenanlagen vorzunehmen, insbesondere keine Aufstellungsbeschlüsse, keine Einleitungsbeschlüsse und keine Verhandlungen über städtebauliche Verträge nach § 12 BauGB vorzubereiten, • den Beschluss in ein kommunales Standortkonzept Photovoltaik Freiflächenanlagen zu überführen und bei der nächsten Fortschreibung oder Änderung des Flächennutzungsplans zu berücksichtigen, • der Stadtverordnetenversammlung bis 30.09.2026 eine Übersicht zu alternativen, weniger konfliktträchtigen Standorten (Konversionsflächen, Industrie und Gewerbeflächen, versiegelungsnahe Standorte, infrastrukturbegleitende Flächen) zur Beratung vorzulegen.
Sachverhalt
In der Vergangenheit wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Photovoltaik Freiflächenanlage westlich der Ortslage Grünewalde vorgeschlagen. Gegenstand war eine Anlage mit ca. 60 MW Gesamtleistung innerhalb eines Planungsgebiets von ca. 75 ha, davon ca. 60 ha als vorgesehene Anlagenfläche. Der Lageplan zeigt, dass der betroffene Bereich unmittelbar an den Siedlungsrand der Ortslage Grünewalde heranreicht. Der westliche Ortsrandbereich von Grünewalde ist als Übergangsraum zwischen Siedlung und freier Landschaft prägend für Ortsbild und Wohnumfeld. Er wird zugleich als ortsnaher Erholungs- und Landschaftsraum genutzt und steht in engem Zusammenhang mit dem Erholungsgebiet „Grünewalder Lauch“. Die Stadtverordnetenversammlung bewertet diesen Bereich daher als städtebaulich sensibel und schutzwürdig. Eine Photovoltaik-Großanlage in der zuvor diskutierten Dimension würde den Ortsrand dauerhaft technisch überprägen. In Dorfrandlage sind Nutzungskonflikte regelmäßig besonders ausgeprägt, vor allem durch die visuelle Wirkung großflächiger Modulfelder, Einfriedungen, Betriebswege und Nebenanlagen sowie durch betriebsbedingte Immissionsrisiken aus technischer Infrastruktur wie Wechselrichter- und Trafostationen. Die besondere Nähe zur Wohnbebauung verstärkt die Betroffenheit, weil der Bereich nicht nur landschaftliche Kulisse, sondern unmittelbarer Aufenthalts- und Alltagsraum der Anwohner ist. Planungsrechtlich ist die Fläche nach der vorliegenden Unterlage im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Realisierung einer Photovoltaik Freiflächenanlage wäre daher eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren und die Einleitung weiterer Bauleitplanung erforderlich. Die Stadt ist nicht verpflichtet, diese Voraussetzungen für diesen Standort zu schaffen. Mit dem vorliegenden Grundsatzbeschluss wird daher eine klare Standortentscheidung getroffen, um erneute Planungsanläufe, wiederkehrende Konflikte und Unsicherheiten zu vermeiden und Planungssicherheit für Bürgerschaft und Verwaltung herzustellen. Der Beschluss richtet sich nicht gegen den Ausbau erneuerbarer Energien insgesamt. Er dient der Standortsteuerung mit dem Ziel, Photovoltaik Freiflächenanlagen vorrangig auf weniger konfliktträchtigen, vorbelasteten Standorten zu prüfen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen
Anlage 1: Lageplan „Solarpark Grünewalde“, Maßstab 1:5.000, Datum 07.08.2025
Stefan Korte Fraktionsvorsitzender
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