Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2026/022/VIII  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion AfD - Grundsatzbeschluss zur Standortsteuerung Photovoltaik Freiflächenanlagen - Ausschluss des Dorfrandbereichs westlich der Ortslage Grünewalde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Fraktion
Einreicher:Fraktion AfD
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Matusch, Francine
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
02.03.2026 
7. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Finanzausschuss Vorberatung
03.03.2026 
7. Sitzung des Finanzausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
10.03.2026    8. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
Anlage Photovoltaik Grünewalde

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt:

  1. Der Bereich westlich der Ortslage Grünewalde gemäß Anlage 1 (Lageplan vom 07.08.2025, Maßstab 1:5.000) wird als ortsnaher Erholungs- und Landschaftsraum mit besonderer Bedeutung für das Wohnumfeld und die Naherholung eingestuft.
  2. Der Bereich liegt im Umfeld des Erholungsgebietes „Grünewalder Lauch“ und steht in engem räumlich funktionalem Zusammenhang mit diesem Erholungsraum. Unabhängig von der flächenscharfen Abgrenzung einzelner Planbereiche ist die Erholungsfunktion in der Abwägung vorrangig zu berücksichtigen.
  3. r den in Anlage 1 dargestellten Bereich wird die Errichtung von Photovoltaik Freiflächenanlagen stadtentwicklungspolitisch ausgeschlossen. Der Bereich wird künftig nicht erneut als potenzieller Standort für ein Solarkraftwerk in Aussicht gestellt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, für diesen Bereich

  keine weiteren Schritte zur Einleitung oder Vorbereitung von  Bauleitplanverfahren für Photovoltaik Freiflächenanlagen vorzunehmen,               insbesondere keine Aufstellungsbeschlüsse, keine Einleitungsbeschlüsse und keine               Verhandlungen über städtebauliche Verträge nach § 12 BauGB               vorzubereiten,

  den Beschluss in ein kommunales Standortkonzept Photovoltaik  Freiflächenanlagen zu überführen und bei der nächsten Fortschreibung oder               Änderung des Flächennutzungsplans zu berücksichtigen,

  der Stadtverordnetenversammlung bis 30.09.2026 eine Übersicht zu alternativen,  weniger konfliktträchtigen Standorten (Konversionsflächen, Industrie und

 Gewerbeflächen, versiegelungsnahe Standorte, infrastrukturbegleitende  Flächen) zur

 Beratung vorzulegen.

 

 

 

 


Sachverhalt

 

In der Vergangenheit wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Photovoltaik Freiflächenanlage westlich der Ortslage Grünewalde vorgeschlagen. Gegenstand war eine Anlage mit ca. 60 MW Gesamtleistung innerhalb eines Planungsgebiets von ca. 75 ha, davon ca. 60 ha als vorgesehene Anlagenfläche. Der Lageplan zeigt, dass der betroffene Bereich unmittelbar an den Siedlungsrand der Ortslage Grünewalde heranreicht.

Der westliche Ortsrandbereich von Grünewalde ist als Übergangsraum zwischen Siedlung und freier Landschaft prägend für Ortsbild und Wohnumfeld. Er wird zugleich als ortsnaher Erholungs- und Landschaftsraum genutzt und steht in engem Zusammenhang mit dem Erholungsgebiet „Grünewalder Lauch“. Die Stadtverordnetenversammlung bewertet diesen Bereich daher als städtebaulich sensibel und schutzwürdig. Eine Photovoltaik-Großanlage in der zuvor diskutierten Dimension würde den Ortsrand dauerhaft technisch überprägen. In Dorfrandlage sind Nutzungskonflikte regelmäßig besonders ausgeprägt, vor allem durch die visuelle Wirkung großflächiger Modulfelder, Einfriedungen, Betriebswege und

Nebenanlagen sowie durch betriebsbedingte Immissionsrisiken aus technischer Infrastruktur wie Wechselrichter- und Trafostationen. Die besondere Nähe zur Wohnbebauung verstärkt die Betroffenheit, weil der Bereich nicht nur landschaftliche Kulisse, sondern unmittelbarer

Aufenthalts- und Alltagsraum der Anwohner ist. Planungsrechtlich ist die Fläche nach der vorliegenden Unterlage im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Realisierung einer Photovoltaik Freiflächenanlage wäre daher eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren und die Einleitung weiterer Bauleitplanung erforderlich. Die Stadt ist nicht verpflichtet, diese Voraussetzungen für diesen Standort zu schaffen. Mit dem vorliegenden Grundsatzbeschluss wird daher eine klare Standortentscheidung getroffen, um erneute Planungsanläufe, wiederkehrende Konflikte und

Unsicherheiten zu vermeiden und Planungssicherheit für Bürgerschaft und Verwaltung herzustellen.

Der Beschluss richtet sich nicht gegen den Ausbau erneuerbarer Energien insgesamt. Er dient der Standortsteuerung mit dem Ziel, Photovoltaik Freiflächenanlagen vorrangig auf weniger

konfliktträchtigen, vorbelasteten Standorten zu prüfen.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2026

davon
2027

davon
2028

davon
2029

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

 

Anlage 1: Lageplan „Solarpark Grünewalde, Maßstab 1:5.000, Datum 07.08.2025

 

 

 

 

 

 

 

Stefan Korte

Fraktionsvorsitzender

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Photovoltaik Grünewalde (497 KB)