Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt den kommunalen Wärmeplan - Endbericht November 2025 - für die Stadt Lauchhammer. Sachverhalt
Alle Kommunen sind gemäß Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bis zum 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die Erstellung des Wärmeplans für die Stadt Lauchhammer erfolgte seit Juli 2024 durch das beauftragte Ingenieurbüro SHP Energieprojekt GmbH.
Die Stadt Lauchhammer hatte im August 2023 einen Förderantrag zur Kommunalen Wärmeplanung bei der Zukunft-Umwelt Gesellschaft als zentrale Stelle des Bundes, welche die kommunalen Wärmeplanung betreut, gestellt. Den Bewilligungsbescheid über 139.000 € hat die Stadt am 16.04.2024 erhalten. Die Förderquote beträgt 100%. Der Kostenrahmen wurde eingehalten.
Die Bürger wurden in den Prozess durch Bürgerforen am 27.01.2025 und am 30.09.2025 eingebunden. Nach Beschluss des Konzeptes ist die Veröffentlichung Voraussetzung für die Abrechnung der Fördermittel. Die Fristen zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes bleiben durch den Beschluss unberührt.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlage
Kommunaler Wärmeplan
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