Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2022/028/VII - III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan BP 2/2022 „Wohngebiet Bertolt-Brecht-Straße“
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabsstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
12.02.2026    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes März 2026      
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
02.03.2026 
7. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
10.03.2026    8. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.03.2026    8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Satzungsentwurf mit Planzeichnung und Textteil
Begründung
Satzungsdokumente (Fassung Januar 2026) - Anlage 1 Biotopkarte
Satzungsdokumente (Fassung Januar 2026) - Anlage 2 Pflanzliste
Satzungsdokumente (Fassung Januar 2026) - Anlage 3 ASB
Satzungsdokumente (Fassung Januar 2026) - Anlage 4 Bestandsplan TW und AW
Satzungsdokumente (Fassung Januar 2026) - Anlage 5 Bestandsplan Erdgas
Satzungsdokumente (Fassung Januar 2026) - Anhang 1 Gehölzschutzsatzung

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt entsprechend § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan BP 2/2022 „Wohngebiet Bertolt-Brecht-Straße in der Fassung vom Januar 2026 bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.  


Sachverhalt

 

Die im Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan BP 2/2022 „Wohngebiet Bertolt-Brecht-Straße eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsbericht erfasst. Aus dem Abwägungsbericht ergeben sich lediglich redaktionelle Korrekturen. Änderungserfordernisse für die vorgesehene Planung bestehen nicht. Der Abwägungsbericht wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen

 

Nach Abschluss der Bearbeitung des Satzungsentwurfes und der Fortschreibung der Begründung in der Fassung Januar 2026, sind die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfüllt.

 

Gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch ist der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2025

davon
2026

davon
2027

davon
2028

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

 

-          Satzungsentwurf mit Planzeichnung und Textteil

-          Begründung

-          Satzungsdokumente (Fassung Januar 2026)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzungsentwurf mit Planzeichnung und Textteil (5207 KB)    
Anlage 2 2 Begründung (1578 KB)    
Anlage 3 3 Satzungsdokumente (Fassung Januar 2026) - Anlage 1 Biotopkarte (402 KB)    
Anlage 8 4 Satzungsdokumente (Fassung Januar 2026) - Anlage 2 Pflanzliste (61 KB)    
Anlage 4 5 Satzungsdokumente (Fassung Januar 2026) - Anlage 3 ASB (3562 KB)    
Anlage 6 6 Satzungsdokumente (Fassung Januar 2026) - Anlage 4 Bestandsplan TW und AW (334 KB)    
Anlage 7 7 Satzungsdokumente (Fassung Januar 2026) - Anlage 5 Bestandsplan Erdgas (447 KB)    
Anlage 5 8 Satzungsdokumente (Fassung Januar 2026) - Anhang 1 Gehölzschutzsatzung (701 KB)