Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt entsprechend § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan BP 2/2022 „Wohngebiet Bertolt-Brecht-Straße“ in der Fassung vom Januar 2026 bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Sachverhalt
Die im Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan BP 2/2022 „Wohngebiet Bertolt-Brecht-Straße eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsbericht erfasst. Aus dem Abwägungsbericht ergeben sich lediglich redaktionelle Korrekturen. Änderungserfordernisse für die vorgesehene Planung bestehen nicht. Der Abwägungsbericht wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen
Nach Abschluss der Bearbeitung des Satzungsentwurfes und der Fortschreibung der Begründung in der Fassung Januar 2026, sind die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfüllt.
Gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch ist der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein
Alle Beträge in EUR Anlagen
- Satzungsentwurf mit Planzeichnung und Textteil - Begründung - Satzungsdokumente (Fassung Januar 2026)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||