Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer zu beauftragen, gemeinsam mit dem Amt Ortrand, Amt Ruhland, Amt Schipkau, Stadt Schwarzheide und ggf. weitere Gemeinden ein zukunftsfähiges Konzept für eine gemeinsame leistungsfähige Verwaltung zu erarbeiten. Der Hauptverwaltungsbeamte hat die Gremien regelmäßig mindestens vierteljährlich über den aktuellen Sachstand zu informieren und diese zu gegebener Zeit in den Planungsprozess einzubeziehen.
Dazu wird die Stadtverwaltung beauftragt mit diesen Gemeinden in Kontakt zu treten und Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu prüfen und dort ebenfalls gleichlautende Beschlüsse herbeizuführen.
Das Vorbild dazu sind die Gemeinden im Norden des Landkreise Oberspreewald-Lausitz (Calau, Lübbenau/Spreewald, Vetschau/Spreewald). Ein aktiver Erfahrungsaustausch mit diesen Gemeinden wird empfohlen.
Sachverhalt
Die Kommunen sehen sich kontinuierlich mit neuen Herausforderungen konfrontiert, die eine gesetzeskonforme und qualitätsgerechte Erfüllung ihres umfangreichen und wachsenden Aufgabenportfolios erfordern. Insbesondere kleinere Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern, und insbesondere solche mit weniger als 10.000 Einwohnern, arbeiten bereits seit längerer Zeit an ihrer Leistungsgrenze. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen ist es ihnen kaum möglich, Personalausfälle adäquat auszugleichen, was die Handlungsfähigkeit erheblich einschränkt. Neue Aufgabenbereiche, wie der Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung sowie die Umsetzung digitaler Transformationsprozesse, können in dem erforderlichen Umfang oftmals nicht vollständig realisiert werden. Diese Aufgaben bleiben häufig unvollständig bearbeitet, da die personellen und zeitlichen Ressourcen hierfür fehlen. Die Besetzung notwendiger Stellen gestaltet sich zudem äußerst schwierig (Beispiel der jüngeren Vergangenheit war die Besetzung der Kämmerei), da das Angebot von qualifiziertem Fachpersonal gering ist. Zudem ziehen hochqualifizierte Bewerberinnen und Bewerber oftmals Stellen mit höherer Vergütung vor, was die Personalgewinnung in kleinen Kommunen zusätzlich erschwert. Dies führt zu einer anhaltenden Unterbesetzung und beeinträchtigt die effiziente Erfüllung der kommunalen Aufgaben. Darüber hinaus sind für viele Tätigkeiten im Bereich der Bauhöfe oftmals Spezialgeräte erforderlich, die Gemeindeübergreifend optimaler genutzt werden könnten.
Im Ergebnis müssen die Mitarbeiter/innen der Verwaltung verschiedene Zuständigkeiten inhaltlich abdecken, was bei dem heutigen Spezialwissen kaum leistbar ist und somit bedauerlicher Weise zu Qualitätseinbußen führt. Die Motivation der Mitarbeiter/innen leidet zusätzlich sowie auch die Bereitschaft weitere Aufgaben zu übernehmen. Die beiden bisherigen Modelle gemäß Verbandsgemeinde- und Mitverwaltungsgesetz (VgMvG) erscheinen aus unterschiedlichen Gründen als ungeeignet, die anstehenden Herausforderungen für kleine und mittlere Kommunen dauerhaft zu lösen. Die Modelle mangeln beide an der Akzeptanz der Bevölkerung, weil die bisherige Selbstständigkeit und lokale Identität (gefühlt) aufgeben werden muss. Unsere Auffassungen werden durch die aktuellen Austrittsbestrebungen von Falkenberg (Elster) in der einzigen Verbandsgemeinde Liebenwerda und die gescheiterten Bemühungen von Mitverwaltungen im Raum Beeskow bestärkt.
Insoweit streben wir eine Lösung an, die
1. Die Selbstständigkeit mit eigenem Haushalt der jeweiligen Kommune gewährleistet und 2. jede Kommune eine/n Hauptverwaltungsbeamten/in wählt.
Bevorzugt wird ein Modell auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) mit Hilfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, der die jeweiligen Rechte und Pflichten regelt. Bevor diese Zusammenarbeit formal umgesetzt wird, beauftragen die jeweiligen Stadtverordnetenversammlungen ihre Hauptverwaltungsbeamten tragfähige und genehmigungsfähige Varianten mit den Vor- und Nachteilen zu erarbeiten, mit der unteren und/oder oberen Kommunalaufsicht abzustimmen bzw. Stellungnahmen einzuholen, den Städte- und Gemeindebund Brandenburg zu konsultieren sowie bei Erfordernis externen Sachverstand hinzuzuziehen. Es geht darum, eine rechtlich sichere und gut durchdachte Zusammenarbeit zwischen den genannten Kommunen zu planen, bei der alle relevanten Stellen, die städtischen Mitarbeiter und die Öffentlichkeit eingebunden und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle sorgfältig geprüft werden. Der Prozess ist darüber hinaus in enger Abstimmung mit den Gemeinden im Norden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Calau, Lübbenau/Spreewald, Vetschau/Spreewald) zu gestalten, um so Synergien zu heben. Ein erster Schritt für eine gemeinsame Verwaltung kann eine gemeinsame einheitliche IT-Infrastruktur sein um so Kosten übergreifend zu reduzieren, sowie Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bauhöfe (Stichwort Hubarbeitsbühne).
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen
Artikel der Lausitzer Rundschau vom 19.11.2025
Sebastian Moldenhauer Fraktionsvorsitzender
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