Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt den Bürgermeister, die o. g. Satzung vom 22.12.2021 in der Fassung der 1. Änderung vom 07.12.2022 in Verbindung mit § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes zu ändern und anzupassen. Die Fraktion AfL Plus schlägt vor: 70 % der Kosten trägt die Stadt und 30 % die Anlieger (Straßenreinigung und Winterdienst). Die Laubentsorgung soll grundsätzlich aus der Satzung entfallen. Sachverhalt
Die Anlieger können nur zum zusammenfegen beauftragt werden. Aus diesem Grund muss die Laubentsorgung aus der Satzung rausgenommen werden.
Die Kostenaufteilung 70 % Stadt und 30 % Anlieger haben andere Städte auch, z. B. Leipzig (für Straßenreinigung und Winterdienst).
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
Bernd Dietrich Fraktionsvorsitzender
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