Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2026/023/VIII  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion AfD - Prüfung der Errichtung eines städtischen Kompostplatzes und damit einhergehende
Neustrukturierung der Finanzierung der Laubentsorgung ab 2027
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Fraktion
Einreicher:Fraktion AfD
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Matusch, Francine
Beratungsfolge:
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
02.03.2026 
7. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Finanzausschuss Vorberatung
03.03.2026 
7. Sitzung des Finanzausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
10.03.2026    8. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer beschließt:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Errichtung eines städtischen Kompostplatzes zur Eigenverwertung des im Stadtgebiet anfallenden Laubs fachlich, rechtlich und wirtschaftlich zu prüfen.
  2. Die Prüfung hat insbesondere folgende Punkte belastbar darzustellen:

  a) Grundstücksfrage: Nutzung städtischer Fläche oder Erwerb einer   Fremdfläche

  einschließlich sämtlicher Erwerbsnebenkosten.

  b) Bau-, wasser- und immissionsschutzrechtliche Voraussetzungen.

  c) Detaillierte Investitionskostenkalkulation für Befestigung, Entwässerung,

  Sickerwasserfassung, technische Ausstattung (Siebtechnik), Planung und

  Genehmigung, vorteilhafter Weise mit Vergleichsangeboten.

  d) Vollständige Betriebskostenrechnung einschließlich Personal, Maschinen,                          Wartung und Abschreibung.

 e) Realistische Erlös- und Einsparpotenziale durch Kompostverwertung.

 f) Fördermöglichkeiten, insbesondere aus dem Sondervermögen „Infrastruktur  und Klimaneutralität“ des Landes Brandenburg.

 g) Auswirkungen auf die Gebührenstruktur.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsprüfung zwei Entscheidungsvarianten vorzulegen:

 Variante A: Finanzierung der laufenden Kosten im Verhältnis 70 % Stadt / 30  % Gebühren.

 Variante B: vollständige Finanzierung aus dem städtischen Haushalt bei  Wegfall der gesonderten Laubgebühr.

  1. Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens zum 01.06.2026 zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 


Sachverhalt

 

1. Ausgangslage und Problemstellung

Die Stadt Lauchhammer wendet derzeit jährlich rund 80.000 Euro für die externe Laubentsorgung einschließlich Sammlung auf. Hinzu kommt der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Laubgebühren. Im Jahr 2025 wurden 2.800 Bescheide ausschließlich für die Laubentsorgung erstellt. Die Verwaltungskosten wurden konservativ mit fünf Minuten pro Bescheid angesetzt. Damit ergibt sich ein jährlicher Zeitaufwand von rund 233 Stunden. Sollte der tatsächliche Zeitaufwand geringer sein, verbessert sich die Wirtschaftlichkeit entsprechend.

Auf Grundlage der Vollkosten der zuständigen Stelle, die sich aus 3.900 Euro monatlichem

Bruttogehalt (TVöD 9) multipliziert mit dem Arbeitgeberanteil von 1,25 sowie 13 Monatsgehältern zu insgesamt 63.375 Euro pro Jahr errechnen, ergibt sich ein anteiliger Verwaltungsaufwand von rund 9.250 Euro. Unter Einbeziehung von Rückfragen, Korrekturen und Widerspruchsbearbeitung ist ein gerundeter Gesamtbetrag von 10.000 Euro jährlich sachgerecht und nachvollziehbar. Damit betragen die tatsächlichen Systemkosten der derzeitigen Laubentsorgung nicht lediglich 80.000 Euro, sondern realistisch rund 90.000 Euro pro Jahr. Die derzeitige Struktur führt regelmäßig zu ausschweifenden Diskussionen über Höhe, Verteilung und Angemessenheit der Gebühren. Insbesondere wird kritisch hinterfragt, dass ein erheblicher Teil des Laubanfalls auf städtische Bäume zurückzuführen ist, hrend die Kosten überwiegend auf private Grundstückseigentümer umgelegt werden. Damit entsteht eine dauerhafte politische Belastungssituation, die jährlich erneut auftritt. Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, ob durch eine städtische Eigenverwertung in Form eines Kompostplatzes eine strukturell bessere, kostengünstigere und langfristig stabile Lösung geschaffen werden kann.

 

 

 

2. Wirtschaftliches Potenzial der Eigenverwertung

 

Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob eine städtische Eigenverwertung des anfallenden Laubs durch die Errichtung eines Kompostplatzes wirtschaftlich, organisatorisch und rechtlich sinnvoll darstellbar ist. Neben dem saisonalen Laubaufkommen fallen im Stadtgebiet jährlich rund 800 Kubikmeter Grünschnitt an. Die Kombination aus Laub und Grünschnitt verbessert die Kompostierfähigkeit erheblich, da Strukturmaterial und Stickstoffanteile sich ergänzen und eine qualitativ bessere Rotte ermöglichen. Damit entsteht nicht nur ein Entsorgungsprozess, sondern ein verwertbares Produkt.

Auf Grundlage vorsichtiger Annahmen ist von Bruttobetriebskosten in Höhe von rund 40.000 Euro hrlich für einen städtischen Kompostplatz auszugehen. Hierin enthalten sind Personalaufwand, Maschineneinsatz, Wartung sowie laufende Betriebskosten. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass durch den Verkauf von losem Kompost, durch eine teilweise Vermarktung in Kleinmengen sowie durch Eigennutzung in städtischen Grünanlagen Einsparungen beziehungsweise Einnahmen von

mindestens 10.000 Euro jährlich erzielt werden können. Diese Annahme ist bewusst konservativ gewählt. Damit verbleiben voraussichtliche Netto-Betriebskosten in Höhe von rund 30.000 Euro pro Jahr.

Die städtische Kompostierung würde somit einen bisherigen Kostenfaktor in einen

Wertstoffkreislauf mit eigener Wertschöpfung überführen.

 

3. Technische und materielle Anforderungen

 

r die Errichtung eines städtischen Kompostplatzes ist eine geeignete technische und bauliche Infrastruktur erforderlich, die den Anforderungen des Abfall-, Wasser- und Immissionsschutzrechts entspricht. Grundlage ist das saisonale Laubaufkommen sowie rund 800 Kubikmeter Grünschnitt pro Jahr.

Zwingend notwendig ist eine befestigte, tragfähige Betriebsfläche von etwa 3.000 Quadratmetern, da organische Abfälle nicht auf unbefestigtem Boden gelagert oder kompostiert werden dürfen. Die Ausführung erfolgt in der Regel als Beton- oder Asphaltfläche, um den Einsatz des vorhandenen Radladers zu ermöglichen. Ergänzend ist ein Entwässerungssystem mit Gefälle, Rinnen und Sickerwasserfassung vorzusehen, damit Niederschlags- und Sickerwasser kontrolliert abgeführt werden. Je nach Vorgabe der zuständigen Wasserbehörde kann eine Rückhaltung oder ein Sammelbehälter erforderlich sein. Die Kompostierung erfolgt in länglich angelegten Mieten, die regelmäßig umgesetzt und belüftet werden. Bei kleineren Anlagen ist hierfür der Einsatz des vorhandenen Radladers ausreichend. Da reines Laub nur eingeschränkt verrottet, ist die Beimischung von strukturreichem Grünschnitt erforderlich. Zur Zerkleinerung von Astmaterial und Verbesserung der Rottebedingungen ist ein ckslers erforderlich.

Nach Abschluss des Rotteprozesses muss das Material gesiebt werden, um ein verwertbares Endprodukt zu erhalten. Hierfür ist die Anschaffung oder Anmietung eines Trommelsiebs vorgesehen. In der Anfangsphase kann eine mobile Siebtechnik eingesetzt werden, um Investitionskosten zu reduzieren. Zur geordneten Organisation des Betriebs sind einfache Lagerboxen oder Abgrenzungen erforderlich, um Anliefermaterial, Rottemieten und fertigen Kompost voneinander zu trennen. Eine Einzäunung sowie eine geregelte Zufahrt sind aus ordnungsrechtlichen Gründen notwendig. Für die Materialannahme genügt ein funktional gestalteter Annahmebereich. Eine Überdachung ist nach derzeitiger Einschätzung nicht erforderlich, kann jedoch abhängig von wasserrechtlichen Vorgaben

erforderlich werden. Zusätzlich sind regelmäßige Laboranalysen des erzeugten Komposts

vorgesehen, insbesondere bei Vermarktung. Diese stellen die Einhaltung der geltenden Grenzwerte sicher.

Insgesamt beschränkt sich die technische Ausstattung damit auf eine befestigte Fläche mit

Entwässerung, einen Häcksler zur Strukturaufbereitung, gegebenenfalls ein Trommelsieb zur

Endaufbereitung sowie einfache Lager- und Sicherungseinrichtungen. Zusätzliche Fahrzeuge sind nicht erforderlich, da die Sammlung weiterhin durch die Bürger erfolgt und der Bauhof bereits über einen Radlader verfügt. Die geplante Infrastruktur bleibt damit überschaubar und entspricht einer kommunal angepassten Lösung im kleineren Maßstab.

 

4. Finanzierungsvarianten und Auswirkungen

 

Hinsichtlich der Finanzierung bestehen zwei Varianten. Bei einer Aufteilung im Verhältnis 70

Prozent Stadt und 30 Prozent Bürger würden von den geschätzten 30.000 Euro jährlichen Netto- Kosten rund 21.000 Euro aus dem städtischen Haushalt getragen, während etwa 9.000 Euro auf Gebühren umgelegt würden. Im Vergleich zur heutigen Situation würde sich die Belastung der rger um rund 51.000 Euro reduzieren, während sich der städtische Anteil lediglich geringfügig erhöhen würde.

Alternativ könnte die Stadt die Laubentsorgung vollständig aus dem Haushalt finanzieren. In

diesem Fall würden die bisherigen Gebühren vollständig entfallen. Der städtische Anteil läge bei rund 30.000 Euro jährlich. Da gleichzeitig die Verwaltungskosten von rund 10.000 Euro entfallen rden, ergäbe sich hieraus eine systemische Kostenneutralität gegenüber der heutigen Situation, bei gleichzeitiger vollständiger Entlastung der Bürger.

Beide Modelle führen zu einer deutlichen Gesamteinsparung gegenüber dem bisherigen System. Die abschließende Entscheidung betrifft daher in erster Linie die politische Gewichtung zwischen rgerentlastung und Haushaltspriorität.

 

5. Investitionsrahmen und Grundstücksfrage

 

r die Errichtung eines städtischen Kompostplatzes ist zwischen Grundstück, baulicher

Herstellung, technischer Ausstattung sowie Planungs- und Nebenkosten zu unterscheiden. Im Zusammenhang mit früheren Verhandlungen wurde 2023 durch die LMBV eine Fläche von rund 9.200 Quadratmetern zum Bodenrichtwert von 8 Euro pro Quadratmeter angeboten. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Kaufpreis von 73.600 Euro. Unter Berücksichtigung von Grunderwerbsteuer, Notar- und Nebenkosten ist von insgesamt rund 82.000 Euro auszugehen. Im Rahmen der Prüfung ist jedoch zu klären, ob eine kleinere, bedarfsgerechte Teilfläche angeboten werden kann, da für den

eigentlichen Betriebsbereich lediglich etwa 3.000 Quadratmeter befestigte Fläche erforderlich sind. Den größten Kostenblock bildet die Herstellung der befestigten Betriebsfläche. Für eine tragfähige Beton- oder Asphaltfläche einschließlich Unterbau ist mit 90 bis 120 Euro pro Quadratmeter zu rechnen. Bei 3.000 Quadratmetern ergibt sich ein Kostenrahmen zwischen 270.000 und 360.000 Euro. Hinzu kommen Erdarbeiten und Geländevorbereitung mit etwa 25.000 bis 40.000 Euro. Für Entwässerung, Rinnen und Sickerwasserfassung ist je nach wasserrechtlicher Vorgabe ein Betrag zwischen 40.000 und 70.000 Euro anzusetzen.

r Einfriedung, Toranlage sowie einfache Lagerboxen zur Trennung von Anliefer- und

Rottematerial sind weitere 25.000 bis 40.000 Euro einzuplanen. Ein einfacher Annahmebereich kann mit 10.000 bis 20.000 Euro angesetzt werden. Technisch wird ein Häcksler benötigt der sich bereits im Eigentum der Stadt befindet. Somit werden Anschaffungskosten von 30.000 bis 60.000 Euro eingespart. Ein benötigtes Trommelsieb liegt ja nach Ausführung bei 30.000 bis 50.000 Euro. Planungsleistungen, Bauantrag, Gutachten und fachliche Begleitung sind mit 30.000 bis 50.000 Euro zu veranschlagen. Zusätzlich sollte eine Reserve von etwa zehn Prozent einkalkuliert werden, um Preissteigerungen oder zusätzliche Auflagen abzufedern. Insgesamt ergibt sich damit einschließlich Grundstück ein realistischer Investitionsrahmen zwischen rund 540.000 und 730.000 Euro. Durch eine bedarfsgerechte Grundstücksgröße und eine abgestufte technische Ausstattung kann das Gesamtvolumen nochmals gezielt positiv beeinflusst werden.

 

6. Förderperspektive

 

Das Vorhaben erfüllt die Kriterien für eine Förderung aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Landes Brandenburg. Die Reduktion von Transportemissionen, die Schließung regionaler Stoffkreisläufe und der Aufbau nachhaltiger kommunaler Infrastruktur entsprechen den Förderzielen.

 

 

 

7. Strukturpolitische Bedeutung für Lauchhammer

 

In einer strukturschwachen Kommune wie Lauchhammer hat die Entlastung der Bürger eine

zusätzliche wirtschaftliche Dimension. Die bisherige Laubgebühr kann im Einzelfall bis zu etwa 70 hrlich betragen. Eine deutliche Reduzierung oder vollständige Abschaffung dieser Belastung erhöht die verfügbare Kaufkraft der Haushalte. Bei einer Bürgerentlastung von bis zu 60.000 € hrlich verbleibt ein relevanter Betrag im lokalen Wirtschaftskreislauf, statt für externe Entsorgungsleistungen abzufließen. Zusammenfassend zeigt die vorläufige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, dass die städtische Eigenkompostierung unter konservativen Annahmen eine deutliche strukturelle Kostensenkung ermöglicht und gleichzeitig eine langfristig stabile Lösung für die Laubentsorgung darstellen kann. Der vorliegende Beschluss dient ausschließlich der belastbaren Prüfung durch die Verwaltung und nicht der unmittelbaren Umsetzung.

 

8. Gesamtbewertung

 

Die städtische Eigenkompostierung bietet die Chance,

die Gesamtkosten der Laubentsorgung strukturell zu halbieren,

zusätzliche Einnahmen zu generieren,

die Gebührenbelastung der Bürger massiv zu reduzieren,

die Abhängigkeit von externen Entsorgungsstrukturen zu beenden,

und eine langfristig stabile, planbare Lösung zu etablieren.

Der vorliegende Beschluss dient der sachgerechten Vorbereitung einer solchen Grundsatzentscheidung durch eine fundierte Verwaltungsprüfung.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2026

davon
2027

davon
2028

davon
2029

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

 

 

 

 

Stefan Korte

Fraktionsvorsitzender