Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt:
a) einem Gästebeitrag gemäß § 11 Kommunalabgabengesetz Brandenburg b) einer örtlichen Übernachtungssteuer als Aufwandsteuer vorzubereiten.
touristischer Maßnahmen im Stadtgebiet verwendet werden.
• eine belastbare Kalkulation der Einnahmepotenziale vorzulegen, • die Verwaltungskosten darzustellen, • Vergleichswerte umliegender Kommunen zu erheben, • eine rechtssichere Satzung auszuarbeiten.
Sachverhalt
Die Stadt Lauchhammer steht haushälterisch vor einer Zäsur. Der Haushalt 2026 ist nach derzeitigem Stand der letzte Haushalt, der noch durch den Verzehr von Rücklagen ausgeglichen werden kann. Ab 2027 ist mit einem strukturellen Defizit von mehr als 2 Mio. Euro zu rechnen. Diese Entwicklung ist nicht Ausdruck kurzfristiger Schwankungen, sondern Ergebnis eines langfristigen Strukturwandels, der Lauchhammer über Jahrzehnte wirtschaftlich, demografisch und finanziell stark zugesetzt hat. Gerade in einer solchen Lage darf die Stadt nicht in eine reine Verwaltung des Mangels verfallen, sondern muss neue, verhältnismäßige und rechtssichere Wege finden, um Handlungsfähigkeit zu sichern und die Stadt auch unter schwierigen Rahmenbedingungen voranzubringen, ohne den Bürger dabei weiter zu belasten. Vor diesem Hintergrund wird die Einführung einer Tourismusabgabe als kombinierte Lösung aus zweckgebundenem Gästebeitrag und einer moderaten Übernachtungssteuer verfolgt. Das Modell verbindet zwei Ziele, die in der aktuellen Haushaltslage zwingend zusammen gedacht werden müssen. Zum einen sollen zusätzliche, planbare Einnahmen erschlossen werden, um den Gesamthaushalt zu entlasten. Zum anderen soll ein Teil der Einnahmen gezielt zur Förderung und Finanzierung touristischer Projekte eingesetzt werden, um die Attraktivität Lauchhammers zu erhöhen und mittelbis langfristig zusätzliche Wertschöpfung in der Stadt zu erzeugen. Lauchhammer verfugt trotz der strukturellen Belastungen über mehrere Orte, die für Naherholung und Tourismus von erkennbarer Bedeutung sind. An erster Stelle steht der Grünewalder Lauch mit dem angrenzenden Naherholungsgebiet, das als naturräumlicher Anziehungspunkt einen besonderen Stellenwert besitzt. Hinzu kommen das Kunstgussmuseum als kulturelles Alleinstellungsmerkmal, die Biotürme als industriekulturelles Wahrzeichen sowie die Ausstellungsfläche des Bergbautraditionsvereins als Träger lokaler Identität und regionaler Erinnerungskultur. Diese Anknüpfungspunkte bilden eine realistische Grundlage, um die Position Lauchhammers im Umfeld des Lausitzer Seenlandes weiter zu starken und zusätzliche Besucherströme zumindest anteilig in die Stadt zu ziehen. Die notwendige Weiterentwicklung und Pflege touristisch relevanter Angebote und Infrastruktur ist jedoch in der aktuellen Haushaltslage aus allgemeinen Haushaltsmitteln, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkt möglich. Gerade deshalb braucht es ein Instrument, das einen fairen Beitrag derjenigen ermöglicht, die vor Ort übernachten und die vorhandenen Angebote mitnutzen. Die Abgabe schafft die finanzielle Voraussetzung, um touristische Maßnahmen nicht nur zu erhalten, sondern gezielt auszubauen, etwa durch Pflege und Aufwertung des Naherholungsgebiets und Stärkung der musealen und industriekulturellen Angebote sowie durch projektbezogene Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Damit leistet die Abgabe zugleich einen Beitrag zur Haushaltsentlastung und zur Entwicklungsperspektive Lauchhammers. Insgesamt verfolgt die Vorlage einen pragmatischen und maßvollen Ansatz: Die Belastung pro Übernachtung bleibt gering, die Erhebung kann verwaltungsökonomisch organisiert werden, und zugleich wird ein klarer Impuls gesetzt, die touristischen Potenziale der Stadt unter schwierigen finanziellen Bedingungen nicht brachliegen zu lassen, sondern als Baustein einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung aktiv zu nutzen.
Finanzielle Einordnung
Bei einer vorsichtigen Annahme von rund 34.000 Übernachtungen jährlich ergeben sich beispielhaft: • Gästebeitrag 1,50 € pro Übernachtung → ca. 51.000 € • Übernachtungssteuer 1,00 € pro Übernachtung → ca. 34.000 € Gesamtertrag: rund 85.000 € brutto jährlich, vorbehaltlich genauer Kalkulation und möglicher Schwankungen.
Finanzielle Auswirkungen: Einnahmen in Hohe von ca. 85.000 €; Verwaltungsaufwand muss ermittelt werden. Eine digitale und quartalsweise Abrechnung ermöglicht allerdings eine schlanke Umsetzung.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen
Stefan Korte Fraktionsvorsitzender
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