Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/009/VII - I 1.Ä.  

 
 
Betreff: Bebauungsplan BP 1/2021 „Bockwitzer Straße-Millygrube“
hier: Änderung des Geltungsbereichs
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabsstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
12.02.2026    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes März 2026      
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
02.03.2026 
7. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
10.03.2026    8. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.03.2026    8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage zur BV 2021/009/VII - I 1.Ä. (Umring des Plangebietes)
Anlage zur BV 2021/009/VII - I 1.Ä. (Antrag auf Änderung des Geltungsbereichs)
Anlage zur BV 2021/009/VII - I 1. Ä. (Vollmacht für das Ingenieurbüro SHN)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Änderung des Geltungsbereiches für die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2021 „Bockwitzer Straße-Millygrube“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.  


Sachverhalt

 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan BP 1/2021 „Bockwitzer Straße-Millygrube“ wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 24.03.2021 mit der Maßgabe beschlossen, dass die Planungsleistungen erst ausgeschrieben werden, wenn die entsprechenden städtebaulichen Verträge abgeschlossen sind.

 

In diesen städtebaulichen Verträgen sollte unter anderem die Finanzierung der Planungsleistung mit den Grundstückseigentümern bzw.-besitzern geregelt werden.

 

Zwischenzeitlich kam es zu Veränderungen der Eigentumsverhältnisse, zu Veränderungen der Firmenstruktur und zu Veränderungen der Interessenslagen einzelner angesiedelter Unternehmen, so dass bisher der Abschluss städtebaulicher Verträge zur Absicherung der Finanzierung der notwendigen Planungsleistungen nicht erfolgte und die Planung nicht über den Aufstellungsbeschluss hinaus fortgeführt werden konnte.

 

Die Firma B+F Beton und Fertigteilgesellschaft mbH Lauchhammer brachte in verschiedenen Gesprächsterminen zum Ausdruck das sie Planungssicherheit benötigt, um sich am Standort weiter entwickeln zu können. Der vom Gesetzgeber für diesen Fall vorgesehene vorhabenbezogene Bebauungsplan stellt für die Firma B+F Beton und Fertigteilgesellschaft mbH Lauchhammer keine Option dar, da sie ein konkretes Bauvorhaben gegenwärtig weder qualitativ noch quantitativ beschreiben kann

 

Um dem Bedürfnis der Firma B+F Beton und Fertigteilgesellschaft mbH Lauchhammer nach Planungssicherheit am Standort dennoch Rechnung tragen zu können, besteht die Möglichkeit der Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans nur für das Grundstück der Firma B+F Beton und Fertigteilgesellschaft mbH Lauchhammer auf der Grundlage eines abzuschließenden städtebaulichen Vertrages.

 

In diesem verpflichtet sich die Firma, alle anfallenden Kosten für Planung und Erschließung zu übernehmen. Die Beauftragung der Planungsleistung erfolgt in diesem Fall direkt von der Firma B+F Beton und Fertigteilgesellschaft mbH Lauchhammer. Der Vertrag muss bis zum Satzungsbeschluss abgeschlossen sein.

 

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 111.316 m².

 

Es umfasst folgende Flurstücke:

 

Gemarkung: Lauchhammer

Flur/ Flurstücke: 13/ 767, 769

Flur/ Flurstücke: 16/ 344 tw., 372 tw., 384

Flur/ Flurstücke: 17/ 173 tw.

Flur/ Flurstücke: 18/ 1485 tw., 1600, 1602, 1604, 1608

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

511.1.01

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

511.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

521160

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2026

davon
2027

davon
2028

davon
2029

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

-          Umringsplan des Plangebietes mit ursprünglichem und geändertem Geltungsbereich

-          Antrag auf Änderung des Geltungsbereichs

-          Vollmacht für das Ingenieurbüro SHN

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Anlage zur BV 2021/009/VII - I 1.Ä. (Umring des Plangebietes) (269 KB)    
Anlage 1 2 Anlage zur BV 2021/009/VII - I 1.Ä. (Antrag auf Änderung des Geltungsbereichs) (2034 KB)    
Anlage 2 3 Anlage zur BV 2021/009/VII - I 1. Ä. (Vollmacht für das Ingenieurbüro SHN) (521 KB)