Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Änderung des Geltungsbereiches für die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2021 „Bockwitzer Straße-Millygrube“ und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB. Sachverhalt
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan BP 1/2021 „Bockwitzer Straße-Millygrube“ wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 24.03.2021 mit der Maßgabe beschlossen, dass die Planungsleistungen erst ausgeschrieben werden, wenn die entsprechenden städtebaulichen Verträge abgeschlossen sind.
In diesen städtebaulichen Verträgen sollte unter anderem die Finanzierung der Planungsleistung mit den Grundstückseigentümern bzw.-besitzern geregelt werden.
Zwischenzeitlich kam es zu Veränderungen der Eigentumsverhältnisse, zu Veränderungen der Firmenstruktur und zu Veränderungen der Interessenslagen einzelner angesiedelter Unternehmen, so dass bisher der Abschluss städtebaulicher Verträge zur Absicherung der Finanzierung der notwendigen Planungsleistungen nicht erfolgte und die Planung nicht über den Aufstellungsbeschluss hinaus fortgeführt werden konnte.
Die Firma B+F Beton und Fertigteilgesellschaft mbH Lauchhammer brachte in verschiedenen Gesprächsterminen zum Ausdruck das sie Planungssicherheit benötigt, um sich am Standort weiter entwickeln zu können. Der vom Gesetzgeber für diesen Fall vorgesehene vorhabenbezogene Bebauungsplan stellt für die Firma B+F Beton und Fertigteilgesellschaft mbH Lauchhammer keine Option dar, da sie ein konkretes Bauvorhaben gegenwärtig weder qualitativ noch quantitativ beschreiben kann
Um dem Bedürfnis der Firma B+F Beton und Fertigteilgesellschaft mbH Lauchhammer nach Planungssicherheit am Standort dennoch Rechnung tragen zu können, besteht die Möglichkeit der Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans nur für das Grundstück der Firma B+F Beton und Fertigteilgesellschaft mbH Lauchhammer auf der Grundlage eines abzuschließenden städtebaulichen Vertrages.
In diesem verpflichtet sich die Firma, alle anfallenden Kosten für Planung und Erschließung zu übernehmen. Die Beauftragung der Planungsleistung erfolgt in diesem Fall direkt von der Firma B+F Beton und Fertigteilgesellschaft mbH Lauchhammer. Der Vertrag muss bis zum Satzungsbeschluss abgeschlossen sein.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 111.316 m².
Es umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung: Lauchhammer Flur/ Flurstücke: 13/ 767, 769 Flur/ Flurstücke: 16/ 344 tw., 372 tw., 384 Flur/ Flurstücke: 17/ 173 tw. Flur/ Flurstücke: 18/ 1485 tw., 1600, 1602, 1604, 1608
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen - Umringsplan des Plangebietes mit ursprünglichem und geändertem Geltungsbereich - Antrag auf Änderung des Geltungsbereichs - Vollmacht für das Ingenieurbüro SHN
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