Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, den Beschluss zum Ruhen des Projektes ERZ und KOHLE (Beschlussnummer 25/12/38) aufzuheben und beauftragt den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Lauchhammer unverzüglich mit der Umsetzung des Beschlusses (Beschlussnummer 24/12/50) zur Umsetzung einer Machbarkeitsstudie mit den im Beschluss genannten Einzelmaßnahmen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt die Stadtverwaltung
mit der erneuten Prüfung der Umsetzung des Projektes ERZ und KOHLE/Transformation
1.535° aufgrund der aktuellen Sachlage (keine Erstattung der bisher entstandenen Kosten der Planung durch die Landesregierung) und der Haushaltssituation der Stadt Lauchhammer.
Es ist mithin zu prüfen:
(1) Ermittlung der Höhe der zu erwartenden Investitionskosten für das Gesamtprojekt unter aktueller Sachlage für die Umsetzung beider Standorte und für die Umsetzung nur eines Standortes
(2) Abklärung der Möglichkeit der Erhöhung des Fördersatzes von 95 % auf 100% der förderfähigen Kosten
(3) Förderung bei Umsetzung nur eines Standortes
(4) Erstellung eines Betreiberkonzeptes insbesondere unter Berücksichtigung der Problematik der Umsatzsteuerzahllast für den laufenden Zuschuss und die Investitionen, mit alternativen Betreiberformen und Betriebskostenmodellen (Umsetzung nach Standortvarianten, Risikobetrachtungen). Hierzu sind Möglichkeiten der Förderung der Erstellung des Betreiberkonzeptes zu prüfen.
(5) Abbildbarkeit der Zurverfügungstellung des laufenden Zuschusses für den Betrieb aus dem Haushalt der Stadt Lauchhammer. Dabei ist die Variante eines Fortbestandes des Kunstgussmuseums im derzeitigen Umfang ebenfalls zu betrachten, ebenso wie des Standortes Biotürme.
(6) Abbildbarkeit der Investitionen in den möglichen Varianten der Umsetzung und Förderquoten
(7) Prüfung der Sanierung der Biotürme ohne Realisierung des Gesamtprojektes, vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit von Fördermitteln
(8) Gesamtheitliche Betrachtung des Tourismus in Lauchhammer und Umgebung, um daraus auch Synergien mit passenden Partnern (z.B. F60) gemeinsam zu heben
Das Ergebnis der Prüfungen ist der Stadtverordnetenversammlung und in den
entsprechenden Ausschüssen im Laufe des Jahres 2026 vorzulegen, ebenso soll fortlaufend eine Information über den Stand der Umsetzung erfolgen.
Nach Vorlage der Ergebnisse ist die Entscheidung über die Fortführung oder Beendigung des Projektes zu treffen.