Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirks-satzung) vom 17. Dezember 2015, zuletzt geändert durch Satzung, beschlossen am ……….., für das Schuljahr 2024/2025 die Bestimmung der jeweils zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung wie folgt:
Überschneidungsgebiet 1 Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer
Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes 1 wird die Europaschule Lauchhammer, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:
Am Luschtgraben, Finsterwalder Straße (ab Hausnummer 15), Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Neulandweg, Siedlerweg, Stangenweg
Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes 1 wird die Gartenschule Lauchhammer-West, Kopernikusstr. 3, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:
Alter Bockwitzer Weg, Am Grubenteich, Am Hammergraben, Bockwitzer Straße, Finsterwalder Straße (bis Hausnummer 14), Im Schehlen, Lessingstraße, Neue Schehlenstraße, Plessaer Straße, Schehlentraße,
Überschneidungsgebiet 2 Waldschule Lauchhammer-Ost/ Europaschule Lauchhammer
Für alle Straßen des Überschneidungsgebietes 2 wird die Europaschule Lauchhammer, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt.
Dieser Beschluss wird am Tag des Inkrafttretens der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015, geändert durch Satzung vom 02. Dezember 2021 rechtskräftig.