Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2022/042/VII 1.Ä.  

 
 
Betreff: Durchführung der Investition / Realisierung des Bildungs- und Erlebniszentrums für Kunstguss und Industriekultur "ERZ und KOHLE"
hier: Anpassung der haushalterischen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
23.11.2023 
17. Sitzung des Finanzausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2023 
22. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2023 
25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (23/12/48)  
Anlagen:
Anlage 1 und 2 zur BV 2022/042/VII 1.Ä.

 

In Änderung und Ergänzung des Beschlusses-Nr. 22/10/59 vom 11.10.2022 (BV-Nr. 2022/042/VII) ermächtigt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer den Bürgermeister in Vorbereitung der Beantragung der Fördermittel bei der ILB, die im Ergebnis der bereits erfolgten und noch erfolgenden Planungsausschreibungen sich inhaltlich und kostenmäßig ergebenden Leistungen an die jeweiligen Planungsbüros nach vorheriger Beteiligung der Vergabekommission zu beauftragen. 

 

Sowohl die vorerst für die notwendigen Beauftragungen der Leistungsphasen 1 und 2 benötigten rund 800.000,00 828.000,00 Euro, als auch die für die notwendigen Beauftragungen der Leistungsphase 3 zzgl. der externen Projektbegleitung rund 772.000,00 813.000,00 Euro werden als vorfinanzierte Eigenleistungen der Stadt bereitgestellt und verbindlich im Haushaltsplan der Stadt Lauchhammer für 2024 verankert. 


Sachverhalt

 

Mit einstimmigem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2022 wurde der Bürgermeister mit der Durchführung/Realisierung des Bildungs- und Erlebniszentrums für Kunstguss und Industriekultur „ERZ und KOHLE“ beauftragt, insbesondere mit der Beantragung der Fördermittel bei der ILB nach Freigabe durch die IMAG (Interministerielle Arbeitsgruppe) und damit, die dafür erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen einzuleiten.

 

Der damals auf Basis der ebenfalls geförderten Konzeptstudie dargestellte Maßnahme-umfang belief sich auf 18,7 Mio. €.

 

Die EU-weite Ausschreibung der Begleitung des gesamten Ausschreibungsprozesses durch ein Planungsbüro führte im Ergebnis zur Beauftragung der Firma BIG-Bau (28.04.2023).

 

Die wiederum EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen der verschiedenen (mindestens 6) Planungslose läuft unter der Federführung von BIG-Bau. Die detaillierte Vor-bereitung der einzelnen Leistungsverzeichnisse und mittlerweile auch der Ausschreibungs-ergebnisse von 4 Planungsphasen erfordert eine aktuelle Anpassung der Gesamt-Realisierungssumme auf ca. 25.000.000,00 € und somit eine Erhöhung des kommunalen Eigenanteils auf 1.250.000,00 € (vorher 750.000,00 €).

 

Desweiteren ist in den Vorabstimmungen mit der ILB die Vorfinanzierungsnotwendigkeit der für die Fördermittelantragstellung relevanten Planungsleistungen der Leistungsphase 1 bis 3 durch den Antragsteller, also uns als Stadt, klar herausgestellt worden, was der grundsätzlichen Praxis bei ILB-Fördermaßnahmen entspricht.

 

Aus diesen Gründen macht es sich notwendig, den oben angeführten Ausgangsbeschluss und die haushaltsbezogenen Begleitdaten anzupassen, d. h., es muss vor allen Dingen die Eigenmittelbereitstellung in den Jahresscheiben der Realisierung vorgezogen werden.

 

Zur Absicherung der Mittelbereitstellung aus dem städtischen Haushalt wird die Vergabe der für die Antragstellung bei der ILB notwendigen Planungsleistungen gesplittet in Leistungs-phase 1 und 2 (so zeitnah wie möglich) sowie Leistungsphase 3 (nach Vorliegen der Ergebnisse der Leistungsphase 1 und 2) mit zu erwartenden Ergebnissen im Juni 2024.

Der 1. Teil umfasst nach jetzigem Kenntnisstand eine Summe von rund 800.000,00 828.000,00 € und für den 2. Teil werden rund  772.000,00  813.000,00 € veranschlagt (siehe auch im Beschlussvorschlag).

 

Bestandteil der ersten beabsichtigten Beauftragungen sind die der Vergabekommission vorliegenden 3 bzw. 4 Lose im Gesamtumfang von rund 378.000,00 406.000,00 € (Vergabekommission am 28.11.2023). Die weiteren Teile dieser ersten Phase von in Summe 422.000,00 € sind ebenfalls der Tabelle 1 (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Zur Finanzierung dieser Mittelbereitstellung stünde im Bedarfsfall u. a. die im aktuellen Haushalt bereits verankerte Kreditermächtigung in Höhe von 745.000,00 € zur Verfügung.

 

 

Die gemäß Beschlussvorschlag weiteren in 2024 als kommunale Vorleistung aufzubringen-den Finanzmittel in Höhe von aktuell rund 772.000,00 813.000,00 € (Untersetzung siehe ebenfalls in der Anlage 1), sollen durch eine verbindliche Mittelbereitstellung im in Vorbereitung befindlichen Haushalt 2024 abgesichert werden.

 

Die notwendigen Veränderungen der Planansätze, insbesondere in den Jahresscheiben, sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Anzumerken ist, dass die aktuell notwendigen Kosten für die Planungsleistungen der Lei-stungsphasen 1 bis 3 in Höhe von rund 1.572.000,00  1.641.000,00 € über dem Gesamteigenanteil der Stadt nach Komplettrealisierung und Abrechnung der Maßnahme liegen (bei 25.000.000,00 € und 5 %igem Eigenanteil sind dies 1.250.000,00 €). D. h., im Rahmen der Vorfinanzierung der Planungskosten hat die Stadt rund  322.000,00 391.000,00 € mehr aufzubringen, die erst später wieder erstattet werden. Mit dem Eingang der ersten Fördermittel wird frühestens für Ende 2024 / Anfang 2025 gerechnet.

 

Abschließend sei ausdrücklich noch darauf hingewiesen, dass es mit diesem Änderungs-beschluss zur grundsätzlichen Beauftragung des Bürgermeisters vom Oktober 2022 jetzt insbesondere um die Aktualisierung und Anpassung der Bereitstellung der für die ILB-Beantragung notwendigen kommunalen Eigenmittel für 2024 geht.

 

Der endgültige Beschluss zur Beauftragung des Bürgermeisters mit der Antragstellung bei der ILB wird mit vorliegenden Planungsergebnissen der Leistungsphasen 1 bis 3 so zeitnah wie möglich als Beschlussvorschlag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden.

 

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

a)       Erhöhung der voraussichtlichen Plansummen auf insgesamt ca. 25.000.000,- €

b)       Verschiebung der Bereitstellung der notwendigen kommunalen Eigenanteile (5 % bei 95 % Förderung unter Voraussetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes) in den Jahresscheiben (Vorfinanzierungsnotwendigkeit der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3)

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 

 

 

 

 

Darstellung der Kosten siehe Anlage 2 zur BV

Alle Beträge in EUR


Anlagen

Anlage 1 Übersicht über geschätzte bzw. zu erwartende Kosten der Planungen für 2024

Anlage 2 Übersicht über aktualisierte Auswirkungen auf die HH-Planansätze für 2024 bis 2027

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 und 2 zur BV 2022/042/VII 1.Ä. (604 KB)