Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt über die während des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Bebauungsplans "Grünewalder Lauch" 4. Änderung in der Fassung vom 30.06.2023 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungsbericht).
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 05.05.2022, eingegangen am 09.05.2022 bei der Stadt Lauchhammer, hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Rechts- und Rechnungsprüfungsamt, mitgeteilt, dass der Bebauungsplan „Grünewalder Lauch“ 4. Änderung rechtwidrig sei.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschloss daraufhin in ihrer Sitzung am 21.09.2022, ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB (Heilungsverfahren) für den Bebauungsplan „Grünewalder Lauch“ 4. Änderung zur Heilung der gerügten Verstöße durchzuführen und den Bebauungsplan erneut öffentlich nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu unterrichten.
Das Beteiligungsverfahren zum Entwurf fand vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsbericht erfasst. Aus dem Abwägungsbericht ergeben sich lediglich redaktionelle Korrekturen. Änderungserfordernisse für die vorgesehene Planung bestehen nicht.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen keine
Alle Beträge in EUR Anlagen - Abwägungsbericht
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