Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - II/21/96 4.Ä. - V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Grünewalder Lauch" 4. Änderung
hier: Abwägungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
09.11.2023    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes      
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
22.11.2023 
16. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2023 
22. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2023 
25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (23/12/45)  
Anlagen:
Anlage zur BV II/21/96 4.Ä. - V

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt über die während des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Bebauungsplans "Grünewalder Lauch" 4. Änderung in der Fassung vom 30.06.2023 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungsbericht).

 


Sachverhalt

 

Mit Schreiben vom 05.05.2022, eingegangen am 09.05.2022 bei der Stadt Lauchhammer, hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Rechts- und Rechnungsprüfungsamt, mitgeteilt, dass der Bebauungsplan „Grünewalder Lauch“ 4. Änderung rechtwidrig sei.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschloss daraufhin in ihrer Sitzung am 21.09.2022, ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB (Heilungsverfahren) für den Bebauungsplan „Grünewalder Lauch“ 4. Änderung zur Heilung der gerügten Verstöße durchzuführen und den Bebauungsplan erneut öffentlich nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu unterrichten.

 

Das Beteiligungsverfahren zum Entwurf fand vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsbericht erfasst. Aus dem Abwägungsbericht ergeben sich lediglich redaktionelle Korrekturen. Änderungserfordernisse für die vorgesehene Planung bestehen nicht.

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen keine

 

Produkt:

511.1.01

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

511.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

521160

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



7.700,00



7.700,00



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

-          Abwägungsbericht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV II/21/96 4.Ä. - V (382 KB)