Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt entsprechend § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan "Grünewalder Lauch" 4. Änderung in der Fassung vom 30.06.2023, redaktionell geändert am 02.10.2023, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Sachverhalt
Das Beteiligungsverfahren zum Entwurf fand vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsbericht erfasst. Aus dem Abwägungsbericht ergeben sich nach Wertung der unterschiedlichen Interessenlagen lediglich redaktionelle Korrekturen. Änderungserfordernisse für die vorgesehene Planung bestehen nicht.
Gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch ist der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und tritt mit seiner Bekanntmachung in Folge des Heilungsverfahrens rückwirkend in Kraft.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen keine
Alle Beträge in EUR Anlagen - Begründung - Satzung mit Planzeichnung und Textteil
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