Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirks-satzung) vom 17. Dezember 2015, zuletzt geändert durch Satzung, beschlossen am ……….., für das Schuljahr 2024/2025 die Bestimmung der jeweils zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung wie folgt:
Überschneidungsgebiet 1 Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer
Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes 1 wird die Europaschule Lauchhammer, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:
Am Luschtgraben, Finsterwalder Straße (ab Hausnummer 15), Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Neulandweg, Siedlerweg, Stangenweg
Für nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes 1 wird die Gartenschule Lauchhammer-West, Kopernikusstr. 3, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:
Alter Bockwitzer Weg, Am Grubenteich, Am Hammergraben, Bockwitzer Straße, Finsterwalder Straße (bis Hausnummer 14), Im Schehlen, Lessingstraße, Neue Schehlenstraße, Plessaer Straße, Schehlentraße,
Überschneidungsgebiet 2 Waldschule Lauchhammer-Ost/ Europaschule Lauchhammer
Für alle Straßen des Überschneidungsgebietes 2 wird die Europaschule Lauchhammer, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt.
Dieser Beschluss wird am Tag des Inkrafttretens der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015, geändert durch Satzung vom 02. Dezember 2021 rechtskräftig.
Sachverhalt
Gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015, zuletzt geändert durch Satzung, beschlossen am …, ist durch den Schulträger für die Schulpflichtigen aus den Überschneidungsgebieten die zuständige Grundschule zu bestimmen.
Nach Prüfung der für die Einschulung maßgeblichen Schülerzahlen per Stichtag 01. September wird für die Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebes entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Bestimmung der zuständigen Grundschulen für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis für das Schuljahr 2024/2025 wie folgt vorgenommen: Für das Überschneidungsgebiet 1 ist eine Teilung und damit eine Zuordnung wie folgt nötig:
Europaschule Lauchhammer, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer:
Am Luschtgraben, Finsterwalder Straße (ab Hausnummer 15), Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Neulandweg, Siedlerweg, Stangenweg
Gartenschule Lauchhammer-West, Kopernikusstr. 3, 01979 Lauchhammer:
Alter Bockwitzer Weg, Am Grubenteich, Am Hammergraben, Bockwitzer Straße, Finsterwalder Straße (bis Hausnummer 14), Im Schehlen, Lessingstraße, Neue Schehlenstraße, Plessaer Straße, Schehlentraße,
Für alle Straßen des Überschneidungsgebietes 2 wird die Europaschule Lauchhammer, H.-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt.
In Vorbereitung des Einschulungsverfahrens wurde auf Grund der Schülerzahlen der Schulanfänger mit der Schulrätin Frau Kittel sowie den Schulleiterinnen der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer die maximale Klassenstärke der Eingangsklassen im Rahmen der Klassenbildung erörtert. Aus Sicht des Staatlichen Schulamtes ist von einer Klassenbildung an der Gartenschule Lauchhammer-West mit 30 Schülerinnen und Schülern, an der Waldschule Lauchhammer-Ost mit 30 Schülerinnen und Schülern sowie an der Europaschule Lauchhammer mit einer 3 Zügigkeit mit je 28 Schülerinnen und Schülern auszugehen.
Durch die o.g. Zuordnung der Überscheidungsgebiete kann eine Klassenbildung unter Berücksichtigung der Bandbreiten lt. BbgSchulG und VV Unterrichtsorganisation erreicht werden. Die entsprechende Schülerverteilung im Einschulungsverfahren an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer ist der Anlage zu entnehmen.
Durch die Bewilligung von Rückstellungen von Schulpflichtigen könnte sich jedoch im Laufe des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2024/2025 eine Zweizügigkeit an der Europaschule Lauchhammer ergeben. Die Klassenbildung an den anderen beiden Grundschulen mit jeweils einer ersten Klasse sollte auch dann möglich sein.
Der Besuch einer anderen, als der durch die Schulbezirkssatzung bestimmten zuständigen Grundschule kann durch die Eltern beim Staatlichen Schulamt beantragt werden. Hierdurch sowie durch Zu- und Wegzüge aus der Stadt Lauchhammer kann die endgültige Schülerverteilung an den Grundschulen in der Stadt Lauchhammer bis zum Schuljahresbeginn ebenso beeinflusst sein. Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ X ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Übersicht Schülerzahlen
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