Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2023/026/VII  

 
 
Betreff: Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschule gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung), zuletzt geändert durch Satzung, beschlossen am .... ..., für das Schuljahr 2024/2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
09.11.2023    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
27.11.2023 
16. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2023 
22. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2023 
25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (23/12/39)  
Anlagen:
Übersicht Schülerzahlen

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirks-satzung) vom 17. Dezember 2015, zuletzt geändert durch Satzung, beschlossen am ……….., für das Schuljahr 2024/2025 die Bestimmung der jeweils zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung wie folgt:

 

Überschneidungsgebiet 1 Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer

 

r nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes 1 wird die Europaschule Lauchhammer, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:

 

Am Luschtgraben, Finsterwalder Straße (ab Hausnummer 15), Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Neulandweg, Siedlerweg, Stangenweg

 

r nachfolgende Straßen des Überschneidungsgebietes 1 wird die Gartenschule Lauchhammer-West, Kopernikusstr. 3, 01979 Lauchhammer als die zuständige  Grundschule bestimmt:

 

Alter Bockwitzer Weg, Am Grubenteich, Am Hammergraben, Bockwitzer Straße, Finsterwalder Straße (bis Hausnummer 14), Im Schehlen, Lessingstraße, Neue Schehlenstraße, Plessaer Straße, Schehlentraße,

 

 

 

Überschneidungsgebiet 2 Waldschule Lauchhammer-Ost/ Europaschule Lauchhammer

 

r alle Straßen des Überschneidungsgebietes 2 wird die Europaschule Lauchhammer, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt.

 

Dieser Beschluss wird am Tag des Inkrafttretens der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015, geändert durch Satzung vom 02. Dezember 2021 rechtskräftig.


 

Sachverhalt

 

Gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt

Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015, zuletzt geändert durch Satzung, beschlossen am …, ist durch den Schulträger für die Schulpflichtigen aus den Überschneidungsgebieten die zuständige Grundschule zu bestimmen.

 

Nach Prüfung der für die Einschulung maßgeblichen Schülerzahlen per Stichtag 01. September wird für die Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebes entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Bestimmung der zuständigen Grundschulen für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis für das Schuljahr 2024/2025 wie folgt vorgenommen:
 

r das Überschneidungsgebiet 1 ist eine Teilung und damit eine Zuordnung wie folgt nötig:

 

Europaschule Lauchhammer, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer:

 

Am Luschtgraben, Finsterwalder Straße (ab Hausnummer 15), Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Neulandweg, Siedlerweg, Stangenweg

 

Gartenschule Lauchhammer-West, Kopernikusstr. 3, 01979 Lauchhammer:

 

Alter Bockwitzer Weg, Am Grubenteich, Am Hammergraben, Bockwitzer Straße, Finsterwalder Straße (bis Hausnummer 14), Im Schehlen, Lessingstraße, Neue Schehlenstraße, Plessaer Straße, Schehlentraße,

 

r alle Straßen des Überschneidungsgebietes 2 wird die Europaschule Lauchhammer, H.-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt.

 

In Vorbereitung des Einschulungsverfahrens wurde auf Grund der Schülerzahlen der Schulanfänger mit der Schulrätin Frau Kittel sowie den Schulleiterinnen der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer die maximale Klassenstärke der Eingangsklassen im Rahmen der Klassenbildung erörtert.

Aus Sicht des Staatlichen Schulamtes ist von einer Klassenbildung an der Gartenschule Lauchhammer-West mit 30 Schülerinnen und Schülern, an der Waldschule Lauchhammer-Ost mit 30 Schülerinnen und Schülern sowie an der Europaschule Lauchhammer mit einer 3 Zügigkeit mit je 28 Schülerinnen und Schülern auszugehen.

 

Durch die o.g. Zuordnung der Überscheidungsgebiete kann eine Klassenbildung unter Berücksichtigung der Bandbreiten lt. BbgSchulG und VV Unterrichtsorganisation erreicht werden.

Die entsprechende Schülerverteilung im Einschulungsverfahren an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer ist der Anlage zu entnehmen.

 

Durch die Bewilligung von Rückstellungen von Schulpflichtigen könnte sich jedoch im Laufe des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2024/2025 eine Zweizügigkeit an der Europaschule Lauchhammer ergeben. Die Klassenbildung an den anderen beiden Grundschulen mit jeweils einer ersten Klasse sollte auch dann möglich sein.

 

Der Besuch einer anderen, als der durch die Schulbezirkssatzung bestimmten zuständigen Grundschule kann durch die Eltern beim Staatlichen Schulamt beantragt werden. Hierdurch sowie durch Zu- und Wegzüge aus der Stadt Lauchhammer kann die endgültige Schülerverteilung an den Grundschulen in der Stadt Lauchhammer bis zum Schuljahresbeginn ebenso beeinflusst sein.


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ X  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
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0

 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung

0

 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

Übersicht Schülerzahlen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Schülerzahlen (66 KB)