Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderungs-satzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 26.03.2021, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.03.2022 gemäß Anlage 1. Sachverhalt
Die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 26.03.2021, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.03.2022 betrifft die Anlage 1 zu § 1 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer.
Die Anlage 1 wurde zuletzt mit der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 24.03.2022 geändert.
Dieser Änderung ging der Abschluss des Flurneuordnungsverfahrens voraus. Im Ergebnis hatten sich die Gemarkungsgrenzen verändert. Die Ortsteilgrenzen wurden den Gemarkungsgrenzen in der 2. Änderungssatzung angepasst.
Die Ortslage Koyne gehörte historisch zum Ortsteil Kleinleipisch, fiel aber nach der Flurneuordnung links der Straße am Koynesee der Gemarkung Grünewalde zu. Da mit der 2. Änderungssatzung die Ortsteilgrenzen den Gemarkungen angeglichen wurden, gehört Koyne teilweise hiernach zu Grünewalde.
Die Bewohner Koynes haben über den Ortsvorsteher des Ortsteiles Kleinleipisch darum gebeten, wieder zum Ortsteil Kleinleipisch zugehörig zu sein und vom dortigen Ortsbeirat betreut zu werden. Dies entspricht dem historischen Hintergrund und auch den örtlichen Gegebenheiten, denn Koyne hat eher einen geografischen Bezug zu Kleinleipisch als zu Grünewalde.
Die Ortsbeiräte Grünewalde und Kleinleipisch wurden angehört und haben der Grenzneuordnung zugestimmt.
Die Stadt Lauchhammer macht von der Möglichkeit der Ortsteilgrenzenänderung gemäß § 48 Abs. 5 BbgKVerf abweichend von den Gemarkungsgrenzen Gebrauch.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein
Alle Beträge in EUR Anlagen:
Anlage 1 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 26.03.2021, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.03.2022
Anlage 2 Darstellung des Verlaufes der neuen Ortsteilgrenze in der Ortslage Koyne
Anlage 3 Synopse des Verlaufes der Ortsteilgrenze in der Ortslage Koyne
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