Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/015/VII 3.Ä.  

 
 
Betreff: 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 26.03.2021, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.03.2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Roselt, Wieland
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
09.11.2023    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes      
Ortsbeirat Grünewalde Anhörung
Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2023 
22. Sitzung des Hauptausschusses      
Ortsbeirat Kleinleipisch Anhörung
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2023 
25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (23/12/37)  
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2021/015/VII 3.Ä.
Anlage zur 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung (Karte)
Anlage 2 zur BV 2021/015/VII 3.Ä.
Anlage 3 zur BV 2021/015/VII 3.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderungs-satzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 26.03.2021, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.03.2022 gemäß Anlage 1. 


Sachverhalt

 

Die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 26.03.2021, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.03.2022 betrifft die Anlage 1 zu § 1 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer.

 

Die Anlage 1 wurde zuletzt mit der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 24.03.2022 geändert.

 

Dieser Änderung ging der Abschluss des Flurneuordnungsverfahrens voraus. Im Ergebnis hatten sich die Gemarkungsgrenzen verändert. Die Ortsteilgrenzen wurden den Gemarkungsgrenzen in der 2. Änderungssatzung angepasst.

 

Die Ortslage Koyne gehörte historisch zum Ortsteil Kleinleipisch, fiel aber nach der Flurneuordnung links der Straße am Koynesee der Gemarkung Grünewalde zu. Da mit der 2. Änderungssatzung die Ortsteilgrenzen den Gemarkungen angeglichen wurden, gehört Koyne teilweise hiernach zu Grünewalde.

 

Die Bewohner Koynes haben über den Ortsvorsteher des Ortsteiles Kleinleipisch darum gebeten, wieder zum Ortsteil Kleinleipisch zugehörig zu sein und vom dortigen Ortsbeirat betreut zu werden. Dies entspricht dem historischen Hintergrund und auch den örtlichen Gegebenheiten, denn Koyne hat  eher einen geografischen Bezug zu Kleinleipisch als zu Grünewalde.

 

Die Ortsbeiräte Grünewalde und Kleinleipisch wurden angehört und haben der Grenzneuordnung zugestimmt.

 

Die Stadt Lauchhammer macht von der Möglichkeit der Ortsteilgrenzenänderung gemäß

§ 48 Abs. 5 BbgKVerf abweichend von den Gemarkungsgrenzen Gebrauch.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen:

 

Anlage 1

3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 26.03.2021, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.03.2022

 

Anlage 2

Darstellung des Verlaufes der neuen Ortsteilgrenze in der Ortslage Koyne

 

Anlage 3

Synopse des Verlaufes der Ortsteilgrenze in der Ortslage Koyne

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2021/015/VII 3.Ä. (281 KB)    
Anlage 2 2 Anlage zur 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung (Karte) (685 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 zur BV 2021/015/VII 3.Ä. (330 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 3 zur BV 2021/015/VII 3.Ä. (306 KB)