Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt entsprechend § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan BP 1/2022 „Wohngebiet Vogelherdweg“ in der Fassung vom 30.10.2023 bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Sachverhalt
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsbericht erfasst. Aus dem Abwägungsbericht ergeben sich lediglich redaktionelle Korrekturen. Änderungserfordernisse für die vorgesehene Planung bestehen nicht. Der Abwägungsbericht wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch ist der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen keine
Alle Beträge in EUR Anlagen
- Begründung - Satzung mit Planzeichnung und Textteil
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