Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015, geändert durch Satzung vom 02.12.2021.
Variante 1: gemäß Anlage 1 a
oder
Variante 2: gemäß Anlage 1 b. Sachverhalt
In Lauchhammer werden im Schuljahr 2024/2025 144 Kinder schulpflichtig. Damit können grundsätzlich 5 Eingangsklassen gebildet werden. Stichtag der Erhebung der Schülerzahlen ist grundsätzlich der 1.9. des Jahres, wobei bereits 2 Zuzüge (Schulbezirk Waldschule Lauchhammer-Ost und Schulbezirk Gartenschule Lauchhammer-West) bis Erstellung der Beschlussvorlage berücksichtigt wurden.
Die Stadt Lauchhammer ist als Träger der Grundschulen laut Brandenburgischem Schulgesetz, der Grundschulverordnung und den Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation im Rahmen des Einschulungsverfahrens verpflichtet, eine ordnungsgemäße Klassenbildung zu ermöglichen.
Dies erfolgt auf Grundlage der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015, geändert durch Satzung vom 02.12.2021.
In Vorbereitung des Einschulungsverfahrens wurde auf Grund der Schülerzahlen der Schulanfänger (siehe Anlage 2) mit der Schulrätin Frau Kittel sowie den Schulleiterinnen der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer die maximale Klassenstärke der Eingangsklassen im Rahmen der Klassenbildung erörtert.
Aus Sicht des Staatlichen Schulamtes ist von einer Klassenbildung an der Gartenschule Lauchhammer-West mit 30 Schülerinnen und Schülern, an der Waldschule Lauchhammer-Ost mit 30 Schülerinnen und Schülern sowie an der Europaschule Lauchhammer mit einer 3- Zügigkeit mit je 28 Schülerinnen und Schülern auszugehen.
Mit der bisherigen Aufteilung der Schulbezirke und der Verteilung mittels der Über-schneidungsgebiete ist es bis auf die Waldschule Lauchhammer-Ost möglich, eine ordnungsgemäße Klassenbildung vorzunehmen.
In der Waldschule Lauchhammer-Ost kommt es zu einer Überschreitung der gesetzlich möglichen maximalen Schülerzahl von 30 um 6.
Eine Bildung von 2 Eingangsklassen wurde bereits im Gespräch mit der Schulleiterin und dem Staatlichen Schulamt besprochen, ist jedoch aus schulorganisatorischer Sicht und räumlichen Bedingungen nicht umsetzbar. Um eine ordnungsgemäße Klassenbildung an der Waldschule Lauchhammer-Ost vornehmen zu können, ist die Änderung des Straßenverzeichnisses der Schulbezirkssatzung der Stadt Lauchhammer nötig.
Das Überschneidungsgebiet 2 Waldschule Lauchhammer-Ost/Europaschule Lauchhammer ist so zu erweitern, dass für weitere Kinder die Europaschule Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt werden kann. Dies kann durch die Ausdehnung des Überschneidungsgebietes 2 erreicht werden.
Hierfür werden zwei Varianten vorgeschlagen:
Variante 1
Es werden die Wilhelm-Külz-Straße 45 ff ungerade Hausnummern und ab 67 ff alle Hausnummern, die gesamte Naundorfer Straße, die Windmühlenstraße, die Hammergabenstraße und die Glück-Auf-Siedlung (siehe Anlage 4 a, Synopse Variante 1) aus dem Schulbezirk der Waldschule Lauchhammer-Ost dem Überschneidungsgebiet 2 zugeordnet.
Dieses Gebiet schließt direkt an das bisherige Überschneidungsgebiet 2 im Bereich der Naundorfer Straße und des Wehlenteichweges an. Die Entfernung zur Waldschule Lauchhammer-Ost beträgt je nach Lage zwischen 1 bis 2 km.
Variante 2
Es werden die Wilhelm-Külz-Straße Hausnummern 20-54 (gerade Zahlen) (Bereich Ecke Maxim-Gorki-Straße und Bergmannstraße), Friedensstraße Hausnummern 45-65, die Sallgaster Straße, die Straße der Einheit, Am Wolschinkateich, die Bergmannstraße, die Maxim-Gorki-Straße und die Lindenstraße, (siehe Anlage 4 b, Synopse Variante 2) aus dem Schulbezirk der Waldschule Lauchhammer-Ost dem Überschneidungsgebiet 2 zugeordnet. Dieses Gebiet schließt direkt an das bisherige Überschneidungsgebiet 2 im Bereich der Cottbuser Straße an bzw. ist entsprechend günstig am Buslinienverkehr gelegen. Die Entfernung zur Waldschule Lauchhammer-Ost beträgt je nach Lage zwischen 750 m bis 1,1 km.
Bei der Auswahl der o. g. Straßen lag zum einen die Entfernung zur Waldschule Lauchhammer-Ost und zum anderen eine möglichst wohnortnahe Busanbindung zu Grunde.
Eine Schülerbeförderung für die betreffenden SchülerInnen ist bei beiden Varianten grundsätzlich möglich. Ein Anspruch auf eine Schülerbeförderung besteht lt. Satzung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Grundschulbereich grundsätzlich ab Entfernung von 2 km zur besuchten Grundschule. Die Entfernung zur Europaschule Lauchhammer beträgt in Fällen der Variante 1: 2,9 bis 3,7 km, in den Fällen der Variante 2: 3,1 bis 3,3 km. Bei beiden Varianten kann die Europaschule Lauchhammer mit dem Bus erreicht werden.
Die Entfernung der benannten Straßen im Falle der Variante 1 von der Waldschule Lauchhammer-Ost ist im Wesentlichen weiter als die benannten Straßen der Variante 2. Die Fahrt mit dem Bus ist bei der Variante 1 jedoch mit dem Umstand verbunden, dass ein Umsteigen auf dem D.-Heßmer-Platz nötig wäre. Die Fahrzeit beträgt lt. Busfahrplan ca. 30 min. zzgl. ca. 20 min. Wartezeiten beim Umsteigen am Nachmittag.
Im Falle der Variante 2 liegt der Wohnort gegebenenfalls zwar näher an der Waldschule Lauchhammer-Ost, aber es besteht die Möglichkeit, von der ortsnahen Haltestelle bis zur Europaschule Lauchhammer durchzufahren. Auch nachmittags ist eine bessere Verbindung ab der Europaschule Lauchhammer gegeben. Die Fahrzeit beträgt hier lt. Busfahrplan zwischen 10 bis 15 min., also ca. die Hälfte als bei Variante 1.
Weiterhin erfolgt im Zuge dieser 2. Änderungssatzung eine Korrektur des Straßenverzeichnisses. In der Regel sind in dem Straßenverzeichnis die Straßen in den Stadt- und Ortsteilen einem Schulbezirk bzw. Überschneidungsgebiet zugeordnet. Ausgenommen waren bisher Straßen und Wege in Gewerbe- bzw. Industriegebieten. Da theoretisch auch hier schulpflichtige Kinder wohnen können, sind diese den Schulbezirken zuzuordnen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine zuständige Grundschule benannt ist.
Die im Rahmen der 2. Änderung der Schulbezirkssatzung der Stadt Lauchhammer notwendige Anhörung der Schulkonferenzen gemäß § 91 Absatz 3 Ziffer 2 BbgSchulG ist für den 15.11.2023 vorgesehen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ X ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage 1 a Variante 1: 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015, geändert durch Satzung vom 02.12.2021
Anlage 1 b Variante 2: 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17.12.2015, geändert durch Satzung vom 02.12.2021
Anlage 2 Übersicht Schülerzahlen
Anlage 3 a Stadtplan Variante 1
Anlage 3 b Stadtplan Variante 2
Anlage 4 a Synopse Variante 1 Straßenverzeichnis Schulbezirkssatzung
Anlage 4 b Synopse Variante 2 Straßenverzeichnis Schulbezirkssatzung
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