Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2022/005/VII - II  

 
 
Betreff: Bebauungsplan BP 1/2022 "Wohngebiet Vogelherdweg"
hier: Abwägungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
09.11.2023    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes      
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
22.11.2023 
16. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2023 
22. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2023 
25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (23/12/43)  
Anlagen:
Anlage zur BV 2022/005/VII - II

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung, der hrend des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Bebauungsplans BP 1/2022 „Wohngebiet Vogelherdweg“ in der Fassung vom 06.07.2023 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungsbericht).


Sachverhalt

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschloss in ihrer Sitzung am 23.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2022Wohngebiet Vogelherdweg.

 

Das Planverfahren wurde nach den Vorschriften des § 13 a Abs. 2 ff. BauGB im beschleu-nigten Verfahren durchgeführt. Es erfolgte nur die rmliche Beteiligung. Auf eine frühzeitige Beteiligung wurde verzichtet.

 

Die im Verfahren vorgeschriebene Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans fand vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 statt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsbericht erfasst. Aus dem Abwägungsbericht ergeben sich keine Änderungen die die Grundzüge der Planung berühren.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen keine

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

 

-          Abwägungsbericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2022/005/VII - II (361 KB)