Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung, der während des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Bebauungsplans BP 1/2022 „Wohngebiet Vogelherdweg“ in der Fassung vom 06.07.2023 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungsbericht). Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschloss in ihrer Sitzung am 23.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes BP 1/2022 „Wohngebiet Vogelherdweg“.
Das Planverfahren wurde nach den Vorschriften des § 13 a Abs. 2 ff. BauGB im beschleu-nigten Verfahren durchgeführt. Es erfolgte nur die förmliche Beteiligung. Auf eine frühzeitige Beteiligung wurde verzichtet.
Die im Verfahren vorgeschriebene Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans fand vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 statt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsbericht erfasst. Aus dem Abwägungsbericht ergeben sich keine Änderungen die die Grundzüge der Planung berühren.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen keine
Alle Beträge in EUR Anlagen
- Abwägungsbericht
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