Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderungs-satzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021, geändert durch Satzung vom 08.12.2022, gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt
In der Verbandsversammlung des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ am 08.11.2023 wurden mit Wirkung vom 01.01.2024 die neuen Beiträge für die einzelnen Vorteilsgebietstypen 1 – 3 beschlossen:
Vorteilsgebietstyp 1 – Siedlungs- und Verkehrsflächen 32,71 €/ha Vorteilsgebietstyp 2 - Landwirtschaft 16,35 €/ha Vorteilsgebietstyp 3 – Waldflächen 8,18 €/ha
Damit ergeben sich die voran aufgeführten voraussichtlichen Auswirkungen auf den Haushalt 2024.
Infolge dessen ist die bestehende Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021, geändert durch Satzung vom 08.12.2022, hinsichtlich der nunmehr vom Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“ neu beschlossenen Höhe der Umlage und der von der Stadt Lauchhammer neu kalkulierten Verwaltungskosten wie folgt zu ändern:
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ X ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen: ja
Alle Beträge in EUR. Anlagen Anlage 1 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021, geändert durch Satzung vom 08.12.2022 Anlage 2 Kalkulation
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