Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/065/VII 2.Ä.  

 
 
Betreff: 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes "Kleine Elster-Pulsnitz" vom 02.12.2021, geändert durch Satzung vom 08.12.2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
09.11.2023    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes      
Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2023 
22. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2023 
25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (23/12/40)  
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2021/065/VII 2.Ä.
Anlage 2 zur BV 2021/065/VII 2.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderungs-satzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021, geändert durch Satzung vom 08.12.2022, gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt

 

In der Verbandsversammlung des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ am 08.11.2023 wurden mit Wirkung vom 01.01.2024 die neuen Beiträge für die einzelnen Vorteilsgebietstypen 1 3 beschlossen:

 

Vorteilsgebietstyp 1 Siedlungs- und Verkehrsflächen  32,71/ha

Vorteilsgebietstyp 2 -  Landwirtschaft    16,35 /ha

Vorteilsgebietstyp 3 Waldflächen       8,18/ha

 

Damit ergeben sich die voran aufgeführten voraussichtlichen Auswirkungen auf den Haushalt 2024.

 

Infolge dessen ist die bestehende Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021, geändert durch Satzung vom 08.12.2022, hinsichtlich der nunmehr vom Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“ neu beschlossenenhe der Umlage und der von der Stadt Lauchhammer neu kalkulierten Verwaltungskosten wie folgt zu ändern:

 

Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz vom 02.12.2021, geändert durch Satzung vom 08.12.2022 (für das Jahr 2023)

2. Änderung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz vom 02.12.2021, geändert durch Satzung vom 08.12.2022

     (für das Jahr 2024)

 

§ 5

Umlagesatz

 

Der Umlagesatz beträgt pro Hektar Grund-
stücksfläche und Kalenderjahr:

 

Vorteilsgebietstyp 1 - Siedlungs- und Verkehrsfläche

r die Nutzugsartengruppen: Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Halde, Tagebau, Grube, Steinbruch, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonders funktionaler Prägung, Straßen- und Wegeverkehr, Bahnverkehr, Flugverkehr, Schiffsverkehr, Hafenbecken Beitragsbemessungsfaktor: 2,0
28,35 ,


 

Vorteilsgebietstyp 2 - Landwirtschaft

r die Nutzungsartengruppen: Landwirtschaft, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Fließgewässer, Friedhof
Beitragsbemessungsfaktor: 1,0
14,17 und
 

Vorteilsgebietstyp 3 - Waldflächen

r die Nutzungsartengruppen:
Wald, Gehölz, Heide, Moor, Sumpf, Unland, Vegetationslose Fläche, Stehendes Gewässer
Beitragsbemessungsfaktor: 0,5
7,09 €.

§ 6

Verwaltungskosten

 

Die bei der Umlage entstehenden Verwaltungskosten betragen je Umlageschuldner gemäß § 3 und Kalenderjahr 3,14 €.

 

 

§ 5

Umlagesatz

 

Der Umlagesatz beträgt pro Hektar Grund-
stücksfläche und Kalenderjahr:

 

Vorteilsgebietstyp 1 - Siedlungs- und Verkehrsfläche

r die Nutzugsartengruppen: Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Halde, Tagebau, Grube, Steinbruch, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonders funktionaler Prägung, Straßen- und Wegeverkehr, Bahnverkehr, Flugverkehr, Schiffsverkehr, Hafenbecken Beitragsbemessungsfaktor: 2,0
32,71 €,


 

Vorteilsgebietstyp 2 - Landwirtschaft

r die Nutzungsartengruppen: Landwirtschaft, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Fließgewässer, Friedhof
Beitragsbemessungsfaktor: 1,0
16,35 und
 

Vorteilsgebietstyp 3 - Waldflächen

r die Nutzungsartengruppen:
Wald, Gehölz, Heide, Moor, Sumpf, Unland, Vegetationslose Fläche, Stehendes Gewässer
Beitragsbemessungsfaktor: 0,5
8,18

§ 6

Verwaltungskosten

 

Die bei der Umlage entstehenden Verwaltungskosten betragen je Umlageschuldner gemäß § 3 und Kalenderjahr 3,71 .

 

 

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ X ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen:  ja

 

Produkt:

552.1.00

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

552.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

423103/529100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 


17.400
15.500



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen

Anlage 1 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 02.12.2021, geändert durch Satzung vom 08.12.2022

Anlage 2 Kalkulation

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2021/065/VII 2.Ä. (103 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2021/065/VII 2.Ä. (641 KB)