Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) i. V. m. § 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV), die bisherige Einteilung des Wahlgebietes beizubehalten und nur 1 Wahlkreis zu bilden.
19.09.2018 - Hauptausschuss
Ö 8 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
26.09.2018 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 18/09/23
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)