Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/009/V 2.Ä.  

 
 
Betreff: 2. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012, geändert durch Satzung vom 05.12.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Schröter, Steffen
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
13.09.2018 
18. Sitzung des Finanzausschusses    
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2018 
18. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2018 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen  (18/09/21)

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die

2. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012, geändert durch Satzung vom 05.12.2014, gemäß Anlage.

 

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Sachverhalt

 

Seit dem 01.03.2018 ist die Stadt Lauchhammer gemäß § 1 Abs. 2 der Brandenburgischen Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz (BbgProstSchGZV) für die Umsetzung der Abschnitte 3 bis 5 sowie § 32 des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) einschließlich der diesbezüglichen Aufgaben nach § 34 Abs. 8 und § 35 ProstSchG zuständig.

 

Diese Aufgaben wurden den Kommunen als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe übertragen. Daher muss jede Kommune, um entsprechende Gebühren erheben zu können, eine eigene Gebührenregelung schaffen, indem die bestehende Verwaltungsgebührensatzung um entsprechende Tatbestände ergänzt wird.

 

Mangels eigener Erfahrungswerte in Bezug auf Fallzahlen und Bearbeitungsdauer einzelner Anträge bzw. Verfahren erfolgt dabei eine Orientierung an dem Verzeichnis der Fallpauschalen (siehe Anlage zu § 3 Abs. 4 BbgProstSchGZV).

 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, nachfolgend aufgeführten Gebührentatbestände als 2. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012, geändert durch Satzung vom 05.12.2014, aufzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

Gewerbean-gelegenheiten

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

122.1.02

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

431100

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2018

davon
2019

davon
2020

davon
2021

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR

Die Gebühren sind abhängig von der Art und der Anzahl der vorgenommenen Amtshandlungen..

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Anlage

 

2. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lauchhammer vom 14.06.2012,  geändert durch Satzung vom 05.12.2014