Beschlussempfehlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beruft auf der Grundlage des
§ 15 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) i. V. m. § 2 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) für die allgemeinen Kommunalwahlen im Wahlgebiet der Stadt Lauchhammer und deren Ortsteile:
- als Wahlleiterin:Frau Andrea Mende
- als Stellvertreter:Herrn Steffen Schröter