Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beruft auf der Grundlage des
Sachverhalt
Für eine ordnungs- und fristgemäße Vorbereitung und Durchführung von zukünftigen kommunalen Wahlen und Abstimmungen macht es sich gem. § 15 Abs. 1 BbgKWahlG und
Von der personellen Untersetzung wird vorgeschlagen, als Wahlleiterin die bisherige Wahlleiterin, Frau Andrea Mende, zu berufen. Als Stellvertreter soll Herr Steffen Schröter, der auch bisher stellvertretender Wahlleiter war, berufen werden.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||