Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2018/021/VI  

 
 
Betreff: Abschluss einer "Mandatierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung"
hier: Beitritt zur Lausitzrunde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Pohlenz, Roland
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2018 
18. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2018 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (18/09/33)
Anlagen:
Anlage zur BV 2018/021/VI

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 28 Abs. 2 Ziffer 24 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sowie der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer in ihrer gültigen Fassung den Beitritt zur „Lausitzrunde“.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, die als Anlage beigefügte „Mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der direkt vom Strukturwandel betroffenen Städte und Gemeinden im Land Brandenburg und im Freistaat Sachsen im wirtschaftlichen, kulturellen, touristischen und sozialen Bereich sowie Interessenvertretung durch die Errichtung der Verwaltungseinheit „Lausitzrunde“ und deren von den Städten und Gemeinden beauftragte Aufgabendurchführung“ nebst Anlagen vom 07.05.2018 zu unterzeichnen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Änderungen am Vertragstext als Geschäft der laufenden Verwaltung vorzunehmen, sofern es sich um in ihrer Auswirkung unwesentliche bzw. sich aus bindenden rechtlichen Vorgaben ergebende Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag handelt.

 

Der Bürgermeister hat die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung über die Aktivitäten der Vereinbarungspartner der mandatierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Lausitzrunde zu unterrichten.

 

 

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Sachverhalt

 

Der gravierende wirtschaftliche, soziale, kulturelle und touristische Wandel, vor dem die Lausitz angesichts der Energiepolitik des Bundes steht, ist auch in der Stadt Lauchhammer zu spüren. Aufgrund entsprechender Entwicklungen haben kommunale Vertreter die „Lausitzrunde“ ins Leben gerufen, um in den unsicheren Zeiten des Strukturwandels mit einer starken Stimme für die gesamte Lausitz aufzutreten.

 

Der Lausitzrunde gehören Ober- und Bürgermeister sowie Bürgermeisterinnen, Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren und Landräte aus der brandenburgischen und sächsischen Lausitz an. Sie ist bisher ein länderübergreifendes, freiwilliges kommunales Bündnis von Städten, Gemeinden und Landkreisen ohne eigene Rechtsform.

 

Aufgrund der weiteren Entwicklungen sind die kreisangehörigen Kommunen und die Ämter der Lausitzrunde zu der Erkenntnis gelangt, dass eine Rechtsform gefunden werden muss, die es der Lausitzrunde ermöglicht, zum einen in den Gremien der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH und/oder in anderen Gremien in rechtlich abgesicherter Form mitzuwirken und zum anderen auch in sonstiger Weise aktiv im Zusammenhang mit der Gestaltung des Strukturwandels in der Lausitz (einschließlich der Beantragung und dem Erhalt von Fördermitteln) rechtssicher handeln zu können. Sie haben sich darauf verständigt, eine Verwaltungseinheit „Lausitzrunde“ zu begründen. In dieser Verwaltungseinheit sind die kreisangehörigen Kommunen selbst oder aber ihre jeweilige Gebietskörperschaft (Amt) vertreten, nicht jedoch die Landkreise.

 

Dabei werden die vorgenannten Mitglieder der Lausitzrunde Teile ihrer Aufgaben bei der Gestaltung des Strukturwandels in der Lausitz auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen Form einer mandatierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß Artikel 1 und Artikel 2 Ziffer 2. des Staatsvertrags zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen vom 23.04.1998 (GVBl. I/98, [Nr. 15], S. 225) und des § 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2., § 3 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1. und §§ 5 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKGBbg) g gemeinsam und zentral wahrnehmen.

 

Die Stadt Spremberg wird hierbei als Mandatsträger fungieren. Die gemeinsame und zentrale Aufgabenwahrnehmung im Sinne dieser Vereinbarung wird dadurch realisiert, dass die Stadt Spremberg als Mandatsträger gemäß § 3 mit der Durchführung der im § 1 Abs. 1 aufgeführten Aufgaben, die (ansonsten) jeweils in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Mandatierenden fallen, von diesen beauftragt wird, ohne dass aber der Mandatsträger und/oder die Mandatierenden hierbei bezüglich dieser Aufgaben nicht weiter in eigener Verantwortung tätig sein dürften.

 

Die Stadt Spremberg ist die Körperschaft, die mit der als Anlage 1 beigefügten Vereinbarung jeweils einzeln durch die Mandatierenden mit den Aufgaben beauftragt wird. Aus diesem Grund ist gemäß Artikel 2 Ziffer 2. des Staatsvertrages auf diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung das Recht der kommunalen Zusammenarbeit des Landes Brandenburg anzuwenden, also die Regelungen im GKGBbg.

 

Die nach dieser Vereinbarung gemeinsam wahrgenommenen Aufgaben stehen im untrennbaren Zusammenhang mit den freiwilligen kommunalen Aufgaben der Vertragsparteien im Rahmen der Gestaltung des Strukturwandels in der Lausitz. Ziel der gemeinsamen und zentralen Aufgabenwahrnehmung ist es, unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten und zum Wohle der den Kommunen anvertrauten Menschen, den Strukturwandel in der Lausitz besser und einheitlicher zu gestalten.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 28 Abs. 2 Nr. 24 Brandenburgische Kommunalverfassung.

 

Die mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde aufgrund der Bestimmungen    des v. g. Staatsvertrages i. V. m. § 2 der Verordnung über die Zuständigkeit zur Ausübung der Aufsicht bei der grenzüberschreitenden kommunalen Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen vom 10.12.2003 (GVBl. II/03 /Nr.32/, S. 706) durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße geprüft. Nach Unterzeichnung besteht ihr gegenüber eine Anzeigepflicht.

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Finanzielle Auswirkungenja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[ x  ] Nein

 

Produkt:

 

571.1.00

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

571.1.01.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

011006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

529100

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2018

davon
2019

davon
2020

davon
2021

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



       ca. 6.000,00



       ca. 6.000,00



       ca. 5.250,00



       ca. 5.250,00

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlagen

Anlage: Mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Lausitzrunde“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2018/021/VI (11352 KB)