Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2014/018/VI 1. Ä.  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 11.09.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2018 
18. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2018 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (18/09/20)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2014/018/VI 1.Ä.
Anlage 2 zur BV 2014/018/VI 1.Ä.

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 11.09.2014 gemäß der Anlage.

 

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Sachverhalt

 

Der Ortsbeirat des Ortsteils Grünewalde begehrt lt. Antrag vom 03.09.2016 die Umsetzung der Bekanntmachungskästen vom Standort auf dem Heidemühlenweg zwischen Nr. 20 und 22, Ecke Staupitzer Straße an der Bushaltestelle in den Bereich des Parkplatzes an der Festwiese in der Staupitzer Straße.

 

Begründet wurde der Antrag damit, dass sich der Parkplatz in den letzten Jahren zu einem zentralen Punkt mit hohem Bürgerverkehr im Ortsteil entwickelt hätte. Dieser Platz sei als Parkplatz und als zentraler Verkaufsplatz für temporäre Verkaufswagen bekannt. Insbesondere seit dem der Sparkassen-SB-Container an dieser Stelle stationiert wurde, würden viele Bürger täglich die Angebote an diesem Ort nutzen. Um einen möglichst großen Teil der Bürgerschaft mit den Bekanntmachungen zu erreichen, sei es sinnvoll, die Bekanntmachungskästen an diesem hochfrequentierten Ort aufzustellen.

 

Von der Umsetzung ist zunächst vor dem Hintergrund des engen zeitlichen Zusammenhangs mit der Neufassung der Hauptsatzung im Jahr 2014 Abstand genommen worden. Aufgrund dessen, dass keine weiteren Änderungsnotwendigkeiten bezüglich der Hauptsatzung bestehen, ist entschieden worden, die Umsetzung nunmehr zu genehmigen, nachdem die bestehende Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer, im Besonderen der § 13 Absatz 3 Buchstabe g, entsprechend geändert worden ist.

 

 

Synopse:

 

Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 11.09.2014

  1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 11.09.2014

§ 13 Absatz 3

 

g) in Grünewalde auf dem Heidemühlenweg zwischen Nr. 20 und 22, Ecke Staupitzer Straße an der Bushaltestelle

§ 13 Absatz 3

 

g) in Grünewalde auf dem Parkplatz an der Festwiese, Staupitzer Straße

 

 

 

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Finanzielle AuswirkungenJa

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

111.2.01

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

111.2.01.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

011006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

082201

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2018

davon
2019

davon
2020

davon
2021

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung


 


 

ca. 1.000,00 €


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.

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Anlage

 

1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 11.09.2014

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2014/018/VI 1.Ä. (42 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2014/018/VI 1.Ä. (834 KB)