Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Kommunale Kitaentwicklungsplanung 2018 - 2023.
Sachverhalt
Die Stadt Lauchhammer hat eine vielfältige Kitalandschaft und sichert damit den gesetzlich garantierten Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten.
Um diesen Rechtsanspruch auch zukünftig, unter sich ändernden demografischen Ausgangsbedingungen und in Korrespondenz mit städtebaulichen Entwicklungserfordernissen, sicher zu stellen, ist eine bedarfsgerechte Planung der Betreuungsplätze in Kindertagesstätten in der Stadt Lauchhammer erforderlich.
Die kommunale Kitaentwicklungsplanung ist u. a. Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln, der Abstimmung der kommunalen Entwicklungsbedürfnisse in diesem Zusammenhang mit der Kitaentwicklungsplanung des Landkreises und nicht zuletzt auch für die Zusammenarbeit mit den Trägern der Betreuungseinrichtungen.
Die kommunale Kitaentwicklungsplanung erfolgt zukünftig jeweils für einen Planungszeitraum von 5 Jahren und ist regelmäßig und rechtzeitig fortzuschreiben und trägt der Entwicklung des Betreuungsbedarfs als auch qualitativen Aspekten Rechnung.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen
Bildungslandschaft Stadt Lauchhammer Teil 1 Kitaentwicklungsplanung
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