Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) i. V. m.
Sachverhalt
Basierend auf § 20 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) kann das Wahlgebiet bei Kommunen zwischen 2500 und 35000 Einwohnern in 1 bis maximal 4 Wahlkreise eingeteilt werden.
Da sich bei den letzten Wahlen bewährt hat, dass in der Stadt Lauchhammer nur 1 Wahlkreis gebildet wird, sollte auch diesmal so verfahren werden.
Finanzielle Auswirkungenkeine
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR
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