Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2018/027/VI  

 
 
Betreff: Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise und deren Abgrenzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2018 
18. Sitzung des Hauptausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2018 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (18/09/23)

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) i. V. m.
§ 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV), die bisherige Einteilung des Wahlgebietes beizubehalten und nur 1 Wahlkreis zu bilden.

 

 

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Sachverhalt

 

Basierend auf § 20 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) kann das Wahlgebiet bei Kommunen zwischen 2500 und 35000 Einwohnern in 1 bis maximal 4 Wahlkreise eingeteilt werden.

 

Da sich bei den letzten Wahlen bewährt hat, dass in der Stadt Lauchhammer nur 1 Wahlkreis gebildet wird, sollte auch diesmal so verfahren werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungenkeine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [  ] Ja[  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2018

davon
2019

davon
2020

davon
2021

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

 

 

 

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