Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Antrag des Kleingartenanlage "Glückauf" Lauchhammer-Nord e.V. zur Förderung der Investitionsmaßnahme "Wegebefestigung Kleingartenanlage" im Jahr 2019 nach § 3 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der aktuellen Fassung stattzugeben und die Maßnahme mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 5.093,36 € zu fördern. Sachverhalt
Der Kleingartenanlage "Glückauf" Lauchhammer-Nord e.V. legte am 28.01.2018 einen Antrag auf Zuwendungen zur Durchführung von Investitionsvorhaben für die Investitionsmaßnahme "Wegebefestigung Kleingartenanlage" für das Jahr 2018 vor und konkretiserte diesen mit der Vorlage des Angebotes zur Durchführung der Arbeiten vom 15.05.2018.
Nach abschließender Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass der Verein die Fördervoraussetzungen nach der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt, aber der Antrag für das Förderjahr 2018 nicht fristgerecht vorlag. Die Antragsfrist endete gem. § 4 Absatz 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer bereits am 31.05.2017. Nach Abstimmung des Durchführungszeitraumes kann die Maßnahme aber im Förderzeitraum 2019 Berücksichtigung finden.
Die Maßnahme "Wegebefestigung Kleingartenanlage" umfasst die Wegeerneuerung der unbefestigten Zuwegung der Kleingartenanlage. Diese ist mit Schlaglöchern, losem Untergrund, und Grasbewuchs gekennzeichnet und aus diesem Grunde nicht mehr verkehrssicher. Bisher in Eigenleistungen des Vereins ausgeführte Reparaturen können die Gefahrenstellen nicht beheben. Daher ist der Weg grundhaft zu erneuern, was dem Verein ohne eine Zuwendung durch die Stadt Lauchhammer jedoch finanziell nicht möglich ist. Die lt. der Leistungsbeschreibung des vorgelegten Angebotes auszuführenden Arbeiten erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik und sind entsprechend geeignet, um eine langfristige Nutzung zu sichern, Gefahrenpotentiale abzuwenden und die Verkehrssicherheit herzustellen.
Der Finanzplan stellt sich lt. Antrag und Konkretisierung lt. Kostenangebot vom 15.05.2018 (Pos. 1,2,4) wie folgt dar: Gesamtkosten:6.791,15 € Eigenanteil Verein (25 %)1.697,79 € beantragte Zuwendung der Stadt Lauchhammer:5.093,36 €
Durch die Stadtverwaltung wird das Investitionsvorhaben des Kleingartenanlage "Glückauf" Lauchhammer-Nord e.V. als zu fördernde Maßnahme bewertet, so dass der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer der Beschluss zur Finanzierung der Maßnahme lt. o.g. Finanzierungsplan, der dem Fördersatz nach der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer entspricht, vorgelegt wird.
Finanzielle Auswirkungen
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlage 1
Antrag des Kleingartenanlage „Glückauf“ Lauchhammer-Nord e. V. auf Zuwendungen zur Durchführung der Investitionsmaßnahme "Wegebefestigung Kleingartenanlage“
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