Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 28 Abs. 2 Ziffer 24 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sowie der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer in ihrer gültigen Fassung den Beitritt zur „Lausitzrunde“.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, die als Anlage beigefügte „Mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der direkt vom Strukturwandel betroffenen Städte und Gemeinden im Land Brandenburg und im Freistaat Sachsen im wirtschaftlichen, kulturellen, touristischen und sozialen Bereich sowie Interessenvertretung durch die Errichtung der Verwaltungseinheit „Lausitzrunde“ und deren von den Städten und Gemeinden beauftragte Aufgabendurchführung“ nebst Anlagen vom 07.05.2018 zu unterzeichnen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, Änderungen am Vertragstext als Geschäft der laufenden Verwaltung vorzunehmen, sofern es sich um in ihrer Auswirkung unwesentliche bzw. sich aus bindenden rechtlichen Vorgaben ergebende Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag handelt.
Der Bürgermeister hat die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung über die Aktivitäten der Vereinbarungspartner der mandatierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Lausitzrunde zu unterrichten.