Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung zum geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2013 einschließlich des Anhanges entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, den Hauptverwaltungs-beamten der Stadt Lauchhammer zu entlasten.
08.06.2017 - Finanzausschuss
Ö 5 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
14.06.2017 - Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
21.06.2017 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 6 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 17/06/17
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)