Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderung der Richtlinie über die Herausgabe des Familienpasses der Stadt Lauchhammer vom 20.03.2013 gemäß Anlage 1.
Sachverhalt
Die letzte Überarbeitung der Richtlinie über die Herausgabe des Familienpasses der Stadt Lauchhammer erfolgte im Jahr 2013.
Mit der Vorlage der 1. Änderung der Richtlinie über die Herausgabe des Familienpasses der Stadt Lauchhammer soll bei entsprechender Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer der Teilnehmerkreis der Anspruchsberechtigten nach Abschnitt B Ziffer 1.2 konkretisiert und um 2 Bedarfsgruppen, nämlich dem der Wohngeldempfänger und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erweitert werden. Dies soll dem grundlegenden Ziel der Richtlinie zur finanziellen Entlastung der Familien und der Ermöglichung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in der Stadt Lauchhammer Rechnung tragen.
Die o. g. Änderung und weitere kleine redaktionelle Änderungen sind in der Synopse lt. Anlage 2 dargestellt.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Anlage 1: 1. Änderung der Richtlinie über die Herausgabe des Familienpasses der Stadt Lauchhammer Anlage 2: Synopse
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