Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 82 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung zum geprüften Jahresabschluss der Stadt Lauchhammer per 31.12.2013 einschließlich des Anhanges entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, den Hauptverwaltungs-beamten der Stadt Lauchhammer zu entlasten.
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2013 wurde beschlossen. In einem gesonderten Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten zu entscheiden. Im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 der Stadt Lauchhammer vom 09.05.2017 wird die Entlastung empfohlen.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
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