Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 24.06.2016 dem Bürgermeister die Empfehlung auszusprechen, den Antrag des SV Glückauf Kleinleipisch e. V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 nach § 3 Absatz 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer vom 24.06.2016 zuzulassen und die Betriebskosten mit einem Zuschuss in Höhe von 5.660,45 € zu fördern.
Sachverhalt
Der SV Glückauf Kleinleipisch e. V. legte am 27.07.2016 einen formlosen Antrag auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 vor und konkretisierte diesen am 19.05.2017 formgerecht.
Nach abschließender Prüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass der Verein die Fördervoraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer erfüllt.
Allerdings lag der Antrag wie benannt nicht formgerecht und vollständig in der lt. § 4 Absatz 1 und 3 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 24.06.2016 vorgeschriebenen Frist vor und wäre allein auf Grund dessen von der Förderung auszuschließen. Die Frist für die formgerechte Beantragung der Zuwendung zu den Betriebskosten für das Jahr 2017 ergibt sich aus der bis zum Ende des Jahres 2016 geltenden Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 14.06.2012, letzte Änderung vom 20.10.2015 und war der 31.07.2016.
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer den v. g. Antrag des SV Glückauf Kleinleipisch e. V. gemäß § 10 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der aktuellen Fassung vor und bittet diesen, dem Bürgermeister die Empfehlung auszusprechen, den Antrag ausnahmsweise zuzulassen.
Laut Betriebskostenabrechnungen für das Vereinsobjekt Alte Bockwitzer Straße 1 entstanden lt. Abrechnung des Jahres 2016 Betriebskosten in Höhe von 14.151,13 €, die der Antragstellung für das Jahr 2017 als Grundlage dienen.
Entsprechend des Fördersatzes gemäß § 3 Absatz 2 der Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer in der aktuellen Fassung in Höhe von 40 % ergibt sich ein Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 5.660,45 €.
Finanzielle Auswirkungenja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja[ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlagen Antrag des SV Glückauf Kleinleipisch e. V. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für Vereine für das Jahr 2017 Formloser Antrag des SV Glückauf Kleinleipisch e. V.. auf Zuwendungen zu den Betriebskosten für das Jahr 2017
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